Die Abwasserentsorgung von Entsorgung St.Gallen ist durch die Spezialfinanzierung Gewässerschutz gesichert, die aus Schmutzwasser- und Entwässerungsgebühren sowie Anschlussbeiträgen gespiesen wird. In den vergangenen Jahren konnten durch jährliche Ertragsüberschüsse finanzielle Reserven für grössere anstehende Investitionen, wie beispielsweise den Ausbau der ARA Au, gebildet werden.
Schmutzwassergebühr sinkt um 43 Prozent
Eine Prognose hat gezeigt, dass die Reserven dieser Spezialfinanzierung nicht mehr in derselben Höhe benötigt werden wie früher angenommen. Ebenfalls hat Entsorgung St.Gallen aufgrund der unternehmerischen Ausrichtung Effizienzgewinne erreicht, die zu Kostensenkungen beigetragen haben. Der Stadtrat hat deshalb beschlossen, die Schmutzwassergebühr auf Anfang Jahr um knapp 43 Prozent zu senken. Seit dem 1. Januar 2024 beträgt diese somit neu CHF 0.97 (ohne Mehrwertsteuer) respektive CHF 1.05 (mit Mehrwertsteuer) pro Kubikmeter Trinkwasser. Die Schmutzwassergebühr wird einmal im Jahr nach der Menge des bezogenen Trinkwassers abgerechnet. Mit der Anpassung des Gebührentarifs zum Abwasserreglement soll die Spezialfinanzierung Gewässerschutz im Jahr 2040 voraussichtlich noch rund die Hälfte betragen.
Die Verrechnung der Schmutzwassergebühr erfolgt durch die St.Galler Stadtwerke im Auftrag von Entsorgung St.Gallen im Rahmen der periodischen Energie- und Wasserrechnung. Bei Mieterinnen und Mietern wird die Gebührensenkung die ihnen verrechneten Nebenkosten reduzieren. Die Veränderung wird auf der jeweiligen Nebenkostenabrechnung ersichtlich sein.