Am 14. Januar 2020 hat das Stadtparlament das Projekt zum Bau einer neuen Passerelle Oberstockenweg über die Gleise der SBB als direkte Veloverbindung zwischen den Gebieten Winkeln, Hinterberg und Bruggen genehmigt und dafür einen Verpflichtungskredit von rund CHF 4 Mio. erteilt. Mit dem Projekt soll die bisherige Fussgängerbrücke, die aus Sicherheitsgründen bereits abgebrochen werden musste, durch eine velogängige Passerelle ersetzt werden.
Während der öffentlichen Auflage im Frühjahr 2020 ist gegen das Projekt eine Einsprache eingegangen, die der Stadtrat im Frühjahr 2021 abgewiesen hat. Der Einspracheentscheid wurde mit Rekurs an das kantonale Bau- und Umweltdepartement weitergezogen. Auch das kantonale Bau- und Umweltdepartement hat das Rechtsmittel abgewiesen. Gleichzeitig wurde der Stadtrat angewiesen, als Fortsetzung des Projekts «Passerelle Oberstockenweg» zusätzlich ein Projekt für die Verbreiterung des Stationswegs für den Veloverkehr auszuarbeiten.
Gegen beide Projekte wurde anschliessend auch Beschwerde vor Verwaltungsgericht geführt. Im Beschwerdeverfahren wurde erstmals eingewendet, dass für das Projekt, welches im Jahr 2020 öffentlich auflag, vorgängig kein Mitwirkungsverfahren durchgeführt worden sei. Dies, obwohl das gewählte Vorgehen zum damaligen Zeitpunkt der gängigen Praxis entsprach. Das Verwaltungsgericht hat diese Beschwerde dennoch gutgeheissen und die Projekte zur Durchführung des Mitwirkungsverfahrens und zur neuen Entscheidung an die Stadt zurückgewiesen.
Das verlangte Mitwirkungsverfahren für die beiden Projekte wird vom 31. Mai bis 29. Juni 2024 auf der e-Partizipationsplattform durchgeführt. Die Strassenbauprojekte haben für das Mitwirkungsverfahren keine Anpassungen erfahren. Nach Auswertung und Abschluss des Mitwirkungsverfahrens ist für beide Projekte ein weiteres öffentliches Auflageverfahren durchzuführen.