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Medienmitteilungen

17. Juni 2025, 09:00 Uhr | Bereich Medienmitteilungen

Neues Personenbeförderungsreglement tritt per 1. Juli 2025 in Kraft

Die Stadt St.Gallen modernisiert die Regeln für Taxis und App-basierte Fahrdienste: Ab Dienstag, 1. Juli 2025, tritt das neue Personenbeförderungsreglement in Kraft. Es ersetzt das bisherige Taxireglement von 1994 und bringt mehr Klarheit, Fairness und Nachhaltigkeit in das Taxi- und Fahrdienstangebot in der Stadt St.Gallen.

Taxis

Die Stadt St.Gallen modernisiert die Regeln für den Personentransport: Am Dienstag, 1. Juli 2025, tritt das neue städtische Personenbeförderungsreglement inklusive Vollzugsreglement und Gebührentarif in Kraft. Es ersetzt das bisherige Taxireglement aus dem Jahr 1994 sowie das entsprechende Vollzugsreglement von 1995.

Das revidierte Reglement trägt den heutigen Kundenbedürfnissen Rechnung und vereint Wettbewerbs- sowie Technologieneutralität mit dem Prinzip der Nachhaltigkeit. Die Regulierungsdichte wird reduziert, die Wirtschaftsfreiheit gestärkt und das bisherige Bewilligungssystem durch eine einheitliche, klare Lösung ersetzt. Neu werden auch App-basierte Fahrdienste im Reglement berücksichtigt. Die Zahl der Standplatzbewilligungen bleibt begrenzt und wird rechtlich konform vergeben.

Taxis mit und ohne Standplatzbewilligung

Das neue Reglement berücksichtigt das verfassungsrechtliche Gleichheitsgebot sowie die Gleichbehandlung von Mitbewerbenden, unterscheidet jedoch zwischen verschiedenen Formen der Personenbeförderung – Taxis mit und ohne Standplatzbewilligung sowie App-basierte Fahrdienste. Für beide Kategorien gelten grundsätzlich die gleichen Bewilligungspflichten. App-basierte Dienste benötigen keinen Taxameter, da der Fahrpreis bereits über die App verbindlich festgelegt wird.

Begrenzung der Standplatzbewilligungen

Bereits seit 2011 ist die Zahl der Standplatzbewilligungen in St.Gallen aus Kapazitätsgründen auf 145 Fahrzeuge limitiert – eine Ausweitung, insbesondere im innerstädtischen Bereich, ist nicht möglich. Eine solche Begrenzung bleibt bestehen. Hingegen verzichtet der Stadtrat auf eine Beschränkung der Anzahl Standplatzbewilligungen pro Taxigesellschaft. Für Grossveranstaltungen sind zusätzlich zwanzig Event-Standplatzbewilligungen vorgesehen, um temporär ein erhöhtes Fahrangebot sicherzustellen.

Zudem werden die Standplatzbewilligungen neu auf maximal sechs Jahre befristet. Ihre Vergabe erfolgt im Rahmen eines transparenten, diskriminierungsfreien Verfahrens – entsprechend den Vorgaben der Bundesgerichtsbarkeit und des Binnenmarktgesetzes.

Energieeffiziente Fahrzeuge vorgeschrieben

Künftig erhalten nur noch Fahrzeuge mit mindestens der Energieeffizienzklasse B eine städtische Fahrzeugbewilligung. Damit soll ein Beitrag zum Umweltschutz und zur Reduktion der CO₂-Emissionen geleistet werden. Für bestehende Fahrzeuge gilt eine Übergangsfrist von sechs Jahren. Bei der ersten Ausschreibung sind Fahrzeuge bis Energieeffizienzklasse E ausnahmsweise noch zugelassen.

 
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4 Kommentare
  • Ulrich Eisenhut 07. Juli 2025 11:37
    Dass man das Ziel immer mit Hilfe des Navi dem Fahrgast sichtbar machen muss, bedeutet einen finanziellen Nachteil für den Fahrgast. Das Navi führt einen meistens ein längeren Weg als nötig wäre. Dies zeigt ,dass der Gesetzgeber keine Ahnung hat, was in der Praxis geschieht. Habe 23 Jahre Erfahrung als Taxifahrer und habe viele Routen in der Stadt überprüft. Bitte nochmals über die Bücher gehen.
  • Thomas 19. Juni 2025 20:10
    Das mit der Energieeffiziezklasse B so eine Idee kann nur von einem Theoretiker kommen. Aber sicher nicht von einer Person die sich auf dem Fahrzeugmarkt auskennt und was Taxiunternehmen braucht. Für die Stadt ok. Aber für Fahrten nach Appenzell im Winter oder für Flughafen Zürich wird es Interessant. Geht bitte noch mals hinter die Bücher. Aber ich habe wenig Hoffnung für eine sinnvolle Lösung.
  • Taxifahrer 19. Juni 2025 01:01
    Das mit der Energieeffizienzklasse ist schön und gut, aber es sollte auch das Antriebskonzept eine Rolle spielen. Denn es gibt durchaus Antriebskonzepte, die zwar Energieeffizienzklasse C oder D haben, aber kein CO2 ausstossen.
  • A.Smart 18. Juni 2025 20:35
    Dieser app-basierte Fahrdienst ist für die Stadt St. Gallen sehr wichtig. Nun kann sowohl die Stadtbevölkerung als auch die Besucher von dieser Digitalisierung profitieren.