Flexibilität bedeutet in der Energieversorgung, dass die Erzeugung, der Verbrauch oder das Speichern von Energie gezielt verändert werden kann, um ein Stromnetz zu stabilisieren und zu optimieren. Diese Flexibilität wird vor allem dazu genutzt, lokale Netze wie auch das Gesamtsystem widerstandsfähiger zu machen, wenn zu viel oder zu wenig elektrische Energie vorhanden ist. Diese Massnahme kann dazu beitragen, teure Netzausbauprojekte zu vermeiden, zu reduzieren oder zu verschieben. Das Thema Flexibilitäten wird in der Schweiz derzeit rechtlich stärker geregelt.
Wie schweizweit alle Energieversorgungsunternehmen konnten die St.Galler Stadtwerke bis anhin darüber entscheiden, welche Anlagen oder Geräte (z. B. Elektroboiler, Wärmeapparate usw.) sie gezielt ein- oder ausschalten. Seit dem Jahresbeginn 2026 kann die Kundschaft selbst über diese als Flexibilität bezeichnete Einflussmöglichkeit verfügen. Möchte sie davon Gebrauch machen, muss ein Elektroinstallationsunternehmen die nötigen technischen Änderungen vornehmen, sofern die Einwilligung der Hauseigentümerschaft vorliegt.
Die St.Galler Stadtwerke informieren im Januar 2026 alle betroffenen Kundinnen und Kunden schriftlich. Diese können dann darüber entscheiden, ob sie diese Flexibilität selbst nutzen oder den St.Galler Stadtwerken wie bislang zur Verfügung stellen möchten. Verbleibt die Flexibilität bei den St.Galler Stadtwerken, profitiert die Kundschaft auch weiterhin, zum Beispiel bei Elektroboilern in Form der Warmwasseraufbereitung zu Niedertarifzeiten.
Die Rechtsgrundlage findet sich in Art. 17c des Bundesgesetzes über die Stromversorgung (Stromversorgungsgesetz, StromVG) vom 23. März 2007 (SR 734.7)3 und in Art. 19a ff. der Stromversorgungsverordnung (StromVV) vom 14. März 2008 (SR 734.71)4.
