Die Stadt St.Gallen befand sich seit längerer Zeit in einer juristischen Auseinandersetzung mit einem Grundeigentümer betreffend Höhe der Entschädigungen für das Auffüllrecht für die Deponie Tüfentobel (weitere Informationen: Medienmitteilung vom 5. April 2022 neues Fenster). Das Verwaltungsgericht hat mit Entscheid vom 9. Februar 2026 die Position der Stadt vollumfänglich bestätigt.
Vor dem Hintergrund dieser klaren rechtlichen Ausgangslage hat die Stadt St.Gallen mit dem Grundeigentümer eine einvernehmliche Lösung gefunden und damit eine stabile Grundlage geschaffen, sodass die laufende Auffüllungsetappe und die geplante Erweiterung der Deponie ohne weitere Verzögerungen umgesetzt werden können. Die Gleichbehandlung der betroffenen Grundeigentümer ist sichergestellt.
Einigung ermöglicht Planungssicherheit
Nachdem das Verwaltungsgericht die Frage geklärt hatte, wie Entschädigungen auf enteignungsrechtlicher Basis berechnet werden, konnten mit der Vereinbarung sämtliche offenen Punkte bereinigt und weitere Hindernisse für die Umsetzung des Projekts aus dem Weg geräumt werden. Das Projekt kann damit wie vorgesehen weitergeführt werden. Die finanzielle Regelung der Einigung bewegt sich im Rahmen des vom Stadtparlament für die Entschädigungen der Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer bewilligten Kredits.
