Lokale Elektrizitätsgemeinschaften (LEG) ermöglichen es, Solarstrom gemeinsam zu nutzen. Wer eine Solaranlage betreibt, teilt den überschüssigen Strom direkt mit Haushalten und Betrieben in der Umgebung – so bleibt mehr Energie vor Ort. Die rechtliche Grundlage dafür bildet der Mantelerlass des Bundes, der seit dem 1. Januar 2025 in Kraft ist. LEG sind seit 1. Januar 2026 zugelassen.
Alle können mitmachen
An einer LEG können alle Kundinnen und Kunden der St.Galler Stadtwerke (sgsw) teilnehmen – ob Privatperson, Haushalt, Liegenschaftsbesitzende oder Unternehmen. Die sgsw übernehmen dabei unabhängig von der gewählten Option Technik, Messung und Abrechnung. Wer keinen eigenen Solarstrom produziert, kann einer bestehenden LEG beitreten und Solarstrom aus der Nachbarschaft beziehen. Wer eine Photovoltaik-Anlage betreibt, kann den überschüssigen Strom mit anderen teilen oder eine eigene LEG gründen. Für den Einstieg bieten die sgsw fünf eigene LEG an, denen Interessierte direkt beitreten können.
Rabatt auf die Netznutzung
Je nach Lage einer LEG erhalten Teilnehmende 20 oder 40 Prozent Rabatt auf die Kosten für die Netznutzung. Welche Möglichkeiten an der eigenen Adresse bestehen, zeigt die interaktive Karte unter www.sgsw.ch/leg neues Fenster. Mit jeder LEG leisten alle Beteiligten einen Beitrag zur Umsetzung des Energiekonzepts 2050 der Stadt St.Gallen. Der lokal geteilte Solarstrom entlastet das Netz und stärkt die dezentrale Energieversorgung.
sgsw an der OFFA 2026
Vom 15. bis 19. April 2026 sind die sgsw an der OFFA in St.Gallen präsent. In der Halle 3 am Stand 3.1.33 stehen Fachleute für Fragen zum Thema LEG zur Verfügung. Darüber hinaus beraten sie zu weiteren Angeboten und Dienstleistungen rund um Strom, Wasser, Wärme, Gas, Glasfaser und E-Mobilität.
