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Stadtpolizei

29. Juli 2019, 15:21 Uhr | Bereich Stadtpolizei

Gefahr für Bauarbeiter – Polizei führt Kontrollen ein

Seit einigen Wochen ist die Appenzeller Strasse eine grosse Baustelle. Aufgrund der Arbeiten wurde die Höchstgeschwindigkeit auf Tempo 30 reduziert. Viele Verkehrsteilnehmende halten sich nicht an die Geschwindigkeit. Nebst Reklamationen werden die Bauarbeiter stark gefährdet. Die Stadtpolizei St.Gallen führt nun Kontrollen ein.

Symbolbild Verkehrskontrolle

Seit Oktober 2018 wird an der Appenzeller Strasse gebaut. Aufgrund der Arbeiten und aus Sicherheitsgründen musste das Tempo auf 30 km/h heruntergesetzt werden. In den vergangenen Wochen gingen bei der Stadtpolizei St.Gallen einerseits von Baustellenarbeitenden aber auch aus der Bevölkerung mehrere Reklamationen ein, dass die Geschwindigkeit nicht eingehalten werde. Zudem kam es schon zu gefährlichen Situationen für die Baustellenarbeitenden, da Fahrzeuge zu schnell unterwegs waren.

Um die Sicherheit der Arbeitenden zu gewährleisten und um die Verkehrsregeln durchzusetzen, führt die Stadtpolizei St.Gallen ab sofort Verkehrs- und Geschwindigkeitskontrollen ein. Wir bitten alle Verkehrsteilnehmenden, sich an die Geschwindigkeit zu halten und vorsichtig zu fahren.

 
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9 Kommentare
  • Altherr 31. Juli 2019 21:34
    also wenn man bei der Holperpiste schnell fährt dann fliegt mann Herisau. 30 finde ich schon ein bisschen zu extrem 50 wäre auch ok gewesen und der Kasten steht mittendrin also wenn man den sieht...
  • Altherr 31. Juli 2019 21:34
    bzw. wollte sagen wenn man den nicht sieht
  • Anonymous 31. Juli 2019 22:39
    Alle die dagegen sind, sollten mal ein paar Tage an der Baustelle arbeiten. Dann möchte ich mal sehn... Überhaupt versteh ich die Aufregung nicht. Die Welt hat doch wirklich andere Sorgen. Diejenige an der Appenzeller ist vorübergehend.
  • Roman Frick 30. Juli 2019 11:14
    Liebe Stapo
    30 km/h ist gemäss SVG eine abweichende Höchstgeschwindigkeit und kann rechtmässig nur mit einem Gutachten gestützt auf Art. 108 Abs. 4 SSV verfügt werden. In einer Baustelle gilt grundsätzlich Art. 32 SVG, da es keine „passende“ Geschwindigkeit gibt. Radarkontrollen halten keiner strafrechtlichen Ueberprüfung stand!
  • A. Mnnhart 30. Juli 2019 14:07
    Herr Frick, also bitte!! Es geht um die Sicherheit der Arbeiter und nicht um irgendeine Rechhaberei.
    Auf die Intelligenz der Autofahrer kann man ja nicht 100%-tig zählen. Also wo liegt das Problem? Die paar Meterlein langsm fahren, werden Ihnen sicher nicht weh tun.
  • Anonymous 30. Juli 2019 19:30
    Also würden sie auch eine Busse zahlen, obwohl die rechtliche Grundlage fehlt? Hä?
  • Anonymous 30. Juli 2019 19:42
    1. Nein bestimmt nicht, weil ich nämlich gar keine Busse erhalte, weil ich mich an die Geschwindigkeitslimite halte.
    2. Ich denk sie checken einfach nicht worum es geht. Auch sie werden keine Busse bezahlen, vorausgesetzt sie halten an Geschwindigkeitsbeschränkung.

    Herr Anomymus, sie bestimmen ob sie eine Busse erhalten. Denken sie, sie können das?
  • A. Mannhart 29. Juli 2019 16:05
    Wo ist denn die Appenzellerstrasse?
  • Stadtpolizei St.Gallen 29. Juli 2019 16:07
    Diese befindet sich im Westen der Stadt und führt nach Herisau.