Der Bundesrat hat die Bevölkerung dazu aufgefordert, zu Hause zu bleiben. Aufgrund des schönen Wetters am vergangenen Wochenende, hielten sich jedoch viele nicht an diese Aufforderung. Das prognostizierte schöne Wetter für die kommenden Tage dürfte erneut dazu führen, dass bekannte und beliebte Naherholungsgebiete von zu vielen Personen aufgesucht werden. Dabei können insbesondere die verordneten Mindestabstände nicht eingehalten werden. Die Stadtpolizei St.Gallen ruft daher dazu auf, bekannte und beliebte Orte und Plätze nicht aufzusuchen. Ebenso macht die Stadtpolizei darauf aufmerksam, dass die Nutzung der Schul- und Sportanlagen in der Stadt St.Gallen aktuell verboten ist.
Nach draussen gehen ist erlaubt
Nach wie vor ist es erlaubt, sich draussen zu bewegen. Gemäss bundesrätlicher Verordnung dürfen sich aber maximal fünf Personen in einer Gruppe aufhalten. Zudem ist weiterhin zwei Meter Abstand zu anderen Personen zu halten.
Patrouillen werden an den verschiedenen Örtlichkeiten präsent sein und die Einhaltung der Verordnung kontrollieren. Die Stadtpolizei St.Gallen dankt der Bevölkerung für die Mithilfe und die Beachtung der Regeln.
