Am Donnerstagnachmittag um 14 Uhr konnte eine Patrouille der Stadtpolizei St.Gallen in der Innenstadt zwei Personen beim Konsumieren von Heroin beobachten. Die beiden Männer im Alter von 25 und 26 Jahren wurden zur Kontrolle auf den Posten gebracht. Dabei stellte die Polizei eine Kleinmenge von verschiedenen rezeptpflichtigen Tabletten sicher. Eine Person wurde bereits Ende Oktober in Zusammenhang mit Betäubungsmitteln angezeigt und weggewiesen. Diese wird nun erneut wegen Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz sowie zusätzlich wegen der Missachtung der noch gültigen Wegweisung angezeigt. Der zweite Mann wurde wegen den Betäubungsmitteln angezeigt. Beide Personen wurden für 30 Tage weggewiesen.
13. November 2020, 12:55 Uhr | Bereich Stadtpolizei
Angezeigt und weggewiesen wegen Betäubungsmittel
Am Donnerstag (12.11.2020) kontrollierte eine Patrouille der Stadtpolizei St.Gallen in der Innenstadt zwei Männer und fand verschiedene Betäubungsmittel. Das Betäubungsmittel wurde sichergestellt und die Beteiligten angezeigt sowie weggewiesen.
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3 Kommentare
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Warum bekomme ich diese Antwort 14 mal in meiner mailbox?!!!! Die Stadt hat wohl nichts anderes zu tun?
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weggewiesen? Ja wohin denn?Habt ihr sie gekuschelt und gesagt: isch nöd so guet do i de Innestadt. Gönd doch eifach e chli in e Ussequatiert? Oder wie ist eine solche Wegweisen zu verstehen. Wenn man solches schreibt, muss man damit rechnen, dass sich die Leute darüber Gedanken machen.
Ich möchte wissen, was unter einer solchen Wegweisung zu verstehen ist. Ich möchte mich nicht mit einem solchen Pipifaxausdruck zufrieden geben. Wir alle, die ganze Gesellschaft, sollten eigentlich ein Interesse daran habe. -
Danke für Ihre Fragen. Wie Sie in der Medienmitteilung lesen können, werden Verstösse gegen Wegweisungen mit einer Anzeige geahndet. Aufgrund von Wegweisungen findet zudem keine Verlagerung in die Aussenquartiere statt, da Personen die nicht in der Stadt wohnhaft sind, des ganzen Stadtgebietes verwiesen werden.
