Am Freitagnachmittag kurz nach 13.30 Uhr warteten eine Mutter und ihre 4-jährige Tochter am Strassenrand der Langgasse, Höhe Liegenschaft 167. Sie beabsichtigten die Strasse zu überqueren. Gleichzeit fuhr ein 31-jähriger mit seinem Personenwagen stadteinwärts. Unvermittelt betrat das 4-jährige Mädchen die Fahrbahn. Trotz Ausweichmanöver des Autolenkers kam es zur seitlichen Streifkollision. Dabei zog sich das Mädchen am rechten Bein Verletzungen zu. Es musste mit dem Rettungswagen in Spitalpflege verbracht werden. Am Fahrzeug entstand kein Sachschaden.
09. Januar 2021, 10:21 Uhr | Bereich Stadtpolizei
Verkehrsunfall mit verletztem Kind
Am Freitagnachmittag (08.01.2021) kam es auf der Langgasse zu einer Kollision zwischen einem Personenwagen und einem Kind. Das Kind erlitt Beinverletzungen und musste in Spitalpflege verbracht werden. Am Fahrzeug entstand kein Sachschaden.

2 Kommentare
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SUPER am Auto kein Sachschaden, was soll dieser Satz????1 Antwort » Antworten
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Wir erwähnen in jeder Medienmitteilung zu Verkehrsunfällen, ob Sachschaden entstanden ist. Da es selbstverständlich viel wichtiger ist, dass sich niemand verletzt, setzen wir den Satz bezüglich Sachschaden immer ans Ende der Mitteilung. Wir verstehen, dass es sich hier etwas unglücklich liest und entschuldigen uns dafür. Wir wollten keinesfalls den Eindruck erwecken, Sachschaden sei wichtiger als die Verletzungen des Mädchens. Das ist selbstverständlich nicht so.0 Antworten » Antworten