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Stadtpolizei

07. April 2021, 07:51 Uhr | Bereich Stadtpolizei

Umgang mit Wegweisungen

Die zahlreichen Wegweisungen von Ostersonntagabend (04.04.2021) werfen Fragen auf, bei Betroffenen teils auch Unmut. Die Stadtpolizei St.Gallen zeigt sich gesprächsbereit, sollte eine Wegweisung zu Unrecht verfügt worden sein. Die Schlussbilanz bezüglich Anzahl Wegweisungen für Ostersonntag beläuft sich indes auf 650 Wegweisungen, 150 mehr als ursprünglich gemeldet.

Symbolbild Wegweisung

Für Ostersonntag musste mit einer dritten Krawallnacht innert weniger Tage gerechnet werden. Oberstes Ziel von Stadtrat und Stadtpolizei St.Gallen war es, erneute Ausschreitungen mit Verletzten und Sachschaden zu verhindern. Das Polizeigesetz erlaubt es Personen wegzuweisen, wenn der Verdacht besteht, dass diese die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährden. Damit die Wegweisungen auch für weitere Aufrufe, wie sie nun bereits wieder für den Freitag, 9. April 2021, kursieren, Wirkung zeigen, wurden diese für die vom Gesetz her mögliche Maximaldauer von 30 Tagen verfügt. Ziel dabei ist es, Personen die wiederholt an Ausschreitungen teilnehmen, aufgrund der Missachtung verfügter Wegweisungen zur Anzeige bringen zu können. Niemand soll aber vom Schulbesuch oder der Arbeit, wichtigen Besorgungen oder der Nutzung des ÖV abgehalten werden, sofern für diesen Zeitraum keine Aufrufe zu Gewalt kursieren.

Nachträgliche Prüfung der verfügten Wegweisungen

Die Formulierung auf den verfügten Wegweisungen ist eng gefasst. Entsprechend wurde darauf hingewiesen, dass sich Personen, welche der Auffassung sind, sie seien zu Unrecht weggewiesen worden, bei der Stadtpolizei St.Gallen melden sollen (mailbox.polizei@stadt.sg.ch). Bis Dienstagabend, 6. April 2021, meldeten sich rund ein Dutzend Personen. Während vor Ort keine Zeit war, lange Gespräche zu führen, ist es nun im Nachgang möglich, einzelne Fälle ausführlicher situativ zu beurteilen. Dabei können mögliche Fragen zu Wegweisungen geklärt, oder in begründeten Fällen Wegweisungen auch aufgehoben werden.

Insgesamt rund 650 Wegweisungen

Während in der Bilanz-Medienmitteilung nach Einsatzende am frühen Ostermontagmorgen (05.04.2021) rund 500 Wegweisungen für die Zeit zwischen 18 Uhr abends und 1 Uhr kommuniziert wurden, kann nun die abschliessende Zahl, rund 650 Wegweisungen, bestätigt werden.

 
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10 Kommentare
  • ano nym 08. April 2021 11:58
    All jene die die polizeilichen Massnahme, die ja klar im Vorfeld kommuniziert wurden, nun verurteilen, sollen sich mal in die Besitzer der Geschäfte versetzen. Es ist doch unmöglich die Chaoten zu erkennen, sie sind ja nicht angeschrieben. Wie würde es euch ergehen, wenn eure Existenzen zerstört werden? wenn ihr alles kaputt geschlagen vorfindet? Ihr müsst stunden- oder tagelang Glasscherben und anderes wegputzen, unbezahlt. Danach euch evt. mit den Versicherungen herumschlagen, was kein Honigschlecken sein wird. Nein, ich finde, die Polizei hat absolut richtig gehandelt. Wenn man noch hört, dass viele dieser Schnuderbuebe Migranten gewesen sind, dann macht es mich doppelt traurig. Es gab Bilder, da sagte ich zu mir, dass diese Idioten in nicht wenigen Ländern ihr freches respektloses Verhalten wohl nicht überlebt hätten. Hier wissen sie, dass sie sich mehr leisten können, als die Einheimischen. Sie wissen, dass es immer welche Birkenstocksozis und auf Stimmen bei den nächsten Wahlen abzielenden "Rechtsgelehrten" gibt, die ihre Zeit gekommen sehen und diese frechen Schnuderi in Schutz nehmen.

    Es ist doch einfach, gross zu rüsseln, wenn man selbst nicht zu den Geschädigten gehört. Aber so tickt heute leider unsere Gesellschaft. Eine Rüsslergesellschaft von Egoisten. Ich möchte mal sehen wie ihr reagiert, wenn man euch euer Auto, auf das ihr lange gespart habt und Freude daran habt, anzündet. (OK SG wurde davon verschont soviel ich weiss). Aber das gehört doch üblicherweise auch zum Chaotenrepertoir, oder?
  • ano nym 08. April 2021 12:33
    Angelika, diese Frage stelle ich mir auch, nur ein bisschen darüber hinaus. Wir alle staunen doch immer wieder, wie die Chinesen sich solches ersparen, viele rufen nach solchen "Lösungen" , um hier Ordnung zu schaffen. Solche Ueberlegungen sind nicht von der Hand zu weisen, wenn man mitverfolgt, wie sich dieses riesige Land im fernen Osten überall auf der Welt breit macht. Frage: wird hier und in andern demokratischen Ländern ein Mob ideologisch aufgezeizt und missbraucht, ohne dass diese merken, dass sie für eine Idiologie missbraucht werden. Wenn wir wachsam wären, könnten wir solche Antreiber auch in andern Dingen verfolgen. Fakenews, die man nicht mehr hinterfragt, bauen etwas auf, das irgendwann explodiert. Immer, so denke ich, sind andere Absichten dahinter als diejenigen, die man vordergündig wahrnimmt.

    Viele halten meine Ueberlegungen zurzeit abstrus. Warten wir es ab.
  • Angelika Borissov 08. April 2021 10:12
    Die Wegweisungen waren wohl angemessen, da es zuvor hohe Sachbeschädigungen gab und der Verdacht auf auswärtige Krawall-Touristen fiel. Also, ein Bravo für das konsequente Durchgreifen der Polizei und der St. Galler Behörden!
    Die Polizei sollte bei Festnahmen/Wegweisungen folgende Frage stellen : Wurden diese Auswärtigen für ihren Radau in St. Gallen bezahlt? Wenn ja, von wem? Denn häufig treten gewaltbereiten Aktivisten an verschiedenen Orten auf, um zu destabilisieren und eine bestimmte politische Agenda durchzusetzen.
  • ano nym 08. April 2021 12:45
    siehe oben leider falsch platzierte Antwort.
  • Mike 36 08. April 2021 09:10
    Für mich ist das eine sehr kritische Vorgehensweise. Erst mal möglichst schnell in grossem Stil wegweisen um dann im nachhinein zu sagen Bitte beweisst eure Unschuld. Aussagen wie "Wenn die weggewiesenen beweisen können dass sie dem Aufruf zur Gewalt nicht gefolgt sind wird die Wegweisung zurückgenommen" sind für mein Rechtsverständnis schwierig. Ich habe gelernt es besteht die Unschuldsvermutung und der der die Strafe verhängen will oder verhängt hat muss das beweisen. Ich bin ein klarer Gegner jeder Gewalt auch gegen die Krawalle, aber der rechtsstaat schränkt schon genug ein im Moment da kann man nicht "willkürlich" Wegweisungen verhängen und die Beweispflicht kehren. Dann noch zu sagen wir machen vorsoglich 30 Tag um zukünftige Zusammentreffen zu unterbinden ist ein falsches Signal.
    Das Argument es gab keine Zeit für langes Reden deshalb hat man ev. auch unrechtmässig verhängt ist rechtsstaatlich Fatal. Man hatte ab der 2 Nacht bzw. Wochenende genug Zeit das Vorgehen besser vorzubreiten. Besser aus rechtsstaatlicher Sicht.
  • Tobias 07. April 2021 22:18
    Frage was würde passieren wenn ich denn wegweisungen. mein unterschrift verweigern?
  • ano nym 08. April 2021 18:04
    Das wäre dann nicht ganz erwachsenes Verhalten. Würde aber zum Rest des Geschehens passen.
  • Stadtpolizei St.Gallen 09. April 2021 14:00
    Die Verweigerung der Unterschrift hat keinen Einfluss auf die Rechtsgültigkeit der Wegweisung.
  • Tobias Ziltener 07. April 2021 21:16
    Auch das soll in einer Demokratie hier Platz haben: https://www.petitio.ch/petitions/1PSc0

    Mit dieser Petition fordern wir eine Untersuchung ob die 30 Tage Wegweisung unter der Prämisse "In besonderen Fällen, namentlich wenn eine Person schon wiederholt von einem Ort weggewiesen oder ferngehalten werden musste, kann die Fernhaltung für längstens einen Monat angeordnet werden" rechtens und verhältnissmässig war.
  • ano nym 07. April 2021 17:51
    Lockern kann man nachträglich immer mal wieder. Aber die Schraube nachträglich anziehen geht nicht.
    Auf jeden Fall war es gut, die Polizei hat für Ruhe gesorgt. Alle die nach SG kamen wussten es im Vorfeld.
    Bravo gute Arbeit!