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Stadtpolizei

29. September 2021, 08:51 Uhr | Bereich Stadtpolizei

Bussen neu online bezahlen

Die Stadtpolizei St.Gallen stellt auf ein Online-Bussenportal um. Anstatt eines beigelegten Einzahlungsscheins verfügen Ordnungsbussen neu über einen QR-Code, welcher mit dem Smartphone oder Tablet eingelesen werden kann und auf das Online-Bussenportal der Stadtpolizei verweist. Dort können Bussen direkt bezahlt werden. Wer nicht online bezahlen will, kann weiterhin einen Einzahlungsschein anfordern oder bekommt diesen automatisch nach 30 Tagen zugestellt.

Bussenzettel mit QR-Code wird von einem Polizisten unter dem Scheibenwischer angebracht.

Die Stadtpolizei St.Gallen bietet ab 1. Oktober 2021 wie bereits aus anderen Städten und Kantonen bekannt, eine schnelle und einfache Möglichkeit zur Bezahlung von Ordnungsbussen an. Neu wird auf Ordnungsbussen ein QR-Code abgebildet sein, welcher mit dem Smartphone oder Tablet eingelesen werden kann. Nach dem Einlesen wird direkt auf das digitale Bussenportal der Stadt St.Gallen verwiesen. Auf dem Portal können Bussen innerhalb von 30 Tagen über diverse Zahlungsmittel (Kreditkarte, Post E-Finance, Postcard oder Twint) bezahlt werden. Ebenfalls gibt es die Möglichkeit, Details zur Busse aufzurufen oder, falls der Fahrzeughalter nicht selber gefahren ist, eine andere Person zu hinterlegen. Wird die Busse nicht fristgerecht bezahlt, wird automatisch nach Ablauf der 30 Tage eine Übertretungsanzeige mit Einzahlungsschein per Post versendet. Einzahlungsscheine können über das Bussenportal auch aktiv angefordert werden, falls nicht online bezahlt werden möchte.

Zugriff auch ohne Smartphone oder Tablet

Das Bussenportal kann auch ohne Smartphone oder Tablet unter «https://bussen.stadt.sg.ch» aufgerufen werden. Zur Verifizierung muss die Bussennummer, welche oberhalb des QR-Codes steht, das Kennzeichen des Fahrzeugs oder der Geburtstag des Fahrzeughalters respektive der Fahrzeughalterin angegeben werden, um die Details für die Zahlung anzuzeigen.

Sicherheit und Datenschutz

Der Link, der beim Einlesen des QR-Codes angezeigt wird, muss mit «https://bussen.stadt.sg.ch» beginnen. So ist sichergestellt, dass es sich um eine Busse der Stadtpolizei St.Gallen handelt. Auf dem Bussenportal werden keine persönlichen Daten gespeichert und der Schutz der Daten ist jederzeit gewährleistet.

In den ersten Tagen wird zusammen mit den neuen Bussenzetteln mit QR-Code auch eine kleine Hilfebroschüre abgegeben. Diese ist ebenfalls auf dem Online-Bussenportal verlinkt.

 
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10 Kommentare
  • Doris Ledergerber 11. November 2021 10:35
    Guten Tag
    Könnten sie mir bitte einen Einzahlungsschein schicken für meine Busse?

    OB-Nr. 0001 15621 002 4
  • Stadtpolizei St.Gallen 11. November 2021 10:43
    Guten Tag. Wenn sie nicht online bezahlen, erhalten Sie automatisch nach 30 Tagen den gewohnten Einzahlungsschein.
  • Mireille Gilles-Compagnon 07. Oktober 2021 16:16
    Guten Tag,

    ich habe gestern eine Ordnungsbusse erhalten. Den QR-Code habe ich gescannt, aber beim Bussen Portal kommt immer einen Fehler in der Schildnummer. Unmöglich diese zu korrigieren. Können Sie mir bitte dabei weiterhelfen?
    Vielen Dank im Voraus,

    Mireille Gilles-Compagnon
  • Stadtpolizei St.Gallen 07. Oktober 2021 16:38
    Danke für Ihre Nachricht. Wir haben gesehen, dass Sie uns ebenfalls eine E-Mail geschickt haben, wir werden direkt darauf antworten.
  • ano nym 29. September 2021 17:43
    Nix wird angefordert. Viele Leute haben keinen digitalen Diktator.
    Nicht alle Leute haben einen PC um : «https://bussen.stadt.sg.ch» aufzurufen. Wenn ich keinen Einzalungsschein erhalte, bezahle ich auch keine Busse. Ich muss mich nicht darum bemühen. Was soll diese verdammte Zwängerei? Wo steht im Gesetz, dass man ein Handy, smartphon, Tablet oder einen Computer haben muss? Es steht nicht mal im Gesetz, dass man ein Bankkonto haben muss. Wäre ja noch schöner.
  • Stadtpolizei St.Gallen 30. September 2021 10:20
    Sie sind weder gezwungen etwas anzufordern, noch müssen sie online bezahlen. Wenn sie nicht online bezahlen, erhalten Sie automatisch nach 30 Tagen mit einer Übertretungsanzeige den gewohnten Einzahlungsschein.
  • ano nym 30. September 2021 10:37
    Das kommt einer Mahnung gleich. Die Zahlungsfrist ist dann ja wohl abgelaufen oder beginnt die von neuem.

    Auf jedenfall werde ich eine Mahngebühr absitzen!!!!!! Wer mich kennt, glaubt mir das. Werde mir nie ein smatphone, handy und dergleichen anschaffen. Die WWW gehen niemanden, auch die Polizei, Staat etwas an. WWWW steht für wo, wann, was, wie lange.
    So wie ich nie 2 G haben werde: Testen, Impfen. Auch das geht den Staat nichts an. Man muss sich überall registrieren und das - ja das ist eine Crux.
  • Stadtpolizei St.Gallen 30. September 2021 11:01
    Mit dem Erhalt der Übertretungsanzeige haben Sie erneut 30 Tage Zeit, die Busse zu begleichen. Sie sind damit auch nicht gezwungen, sich zu registrieren. Es werden auch bei einer Bezahlung online keine Personendaten erhoben. Für Sie ändert in dem Sinne nichts. Alle die aber wollen, können einfach online bezahlen.
  • ano nym 30. September 2021 11:58
    Danke für die Info
  • ano nym 30. September 2021 10:46
    Nachtrag: leugne Corona nicht, aber Selbstverantwortun zählt: einfach mal zuhause bleiben, nicht an jede blöde Massenveranstaltung.
    Vergessen zu erwähnen habe ich: keine Kreditkarte, keine Cumulus, keine Coop Supercard, keine Glotze. Grösstmöglichsten Schutz vor ÜBERWACHUNG. Aber ich weiss genau, dass Konstant und Bregenz schon im Ausland sind.

    Ohne all den überflüssigen Plunder lebt sich einfach befreiend. Nota bene Entscheidung gilt nur für mich. Nur falls jemand auf die Idee kommt, mich zu belehren. Ich bin immun dagegen.