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Stadtpolizei

03. September 2021, 10:11 Uhr | Bereich Stadtpolizei

Drei Verkehrsunfälle mit Verletzten

Am Donnerstag (02.09.2021) kam es in St.Gallen zu drei Verkehrsunfällen, mit jeweils einer verletzten Person. Es handelt sich um zwei Streifkollisionen und eine Frontalkollision.

Unfallort Rorschacherstrasse

Am Donnerstag um 12.40 Uhr kam es auf der Rosenbergstrasse Höhe Autobahnausfahrt Schoren zu einer Streifkollision zwischen einem Personenwagen und einer E-Bike-Fahrerin. Beide Beteiligten wollten von der linken auf die mittlere Spur wechseln, worauf es wegen zu geringem Abstand zur Streifkollision kam. Die 28-jährige E-Bike-Fahrerin stürzte darauf und zog sich leichte Verletzungen zu. Es entstand geringer Sachschaden.

Kurz vor 16 Uhr kam es ebenfalls an der Rorschacher Strasse zu einer Frontalkollision zwischen einem Taxi und einem 11-jährigen Mädchen. Die Mutter des Mädchens hatte beim Überqueren des Fussgängerstreifens wegen des herannahenden Taxis auf der Mittelinsel angehalten. Das Mädchen lief jedoch weiter, weshalb es zur Kollision kam. Das Mädchen erlitt dabei leichte Schürfverletzungen. Am Fahrzeug entstand geringer Sachschaden.

Um 17.30 Uhr kam es an der Sonnenhaldenstrasse zu einer Streifkollision zwischen einem Motorrad und einem parkierten Personenwagen. Der 17-jährige Lenker des Motorrades hatte laut eigenen Aussagen kurz auf den Tacho geschaut und dadurch das parkierte Auto auf der rechten Strassenseite zu spät gesehen. Er versuchte auszuweichen, streifte jedoch die linke Heckleute des Fahrzeuges. Er kam durch die Kollision zu Fall und verletzte sich leicht an den Fingern und am Knie. Es entstand geringer Sachschaden.

 
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2 Kommentare
  • Sabine Grüter 28. September 2021 22:39
    Zur Kollidion des Mädchens mit dem Taxi kam es, weil der Taxifahrer den Vortritt des Mädchens missachtete.
    Wieder mal Victim Blaming durch die autophile Stadtpolizei.
  • Stadtpolizei St.Gallen 29. September 2021 09:09
    Wir wollten auf keinen Fall "victim blaming" betreiben und sind sehr bemüht, uns grundsätzlich nicht zur Schuldfrage zu äussern, da dies der Polizei nicht zusteht. Das Wort "weshalb" ist daher durchaus etwas unglücklich gewählt. Wir wollten damit keinesfalls dem kleinen Mädchen die Schuld geben. Dieses hat auf dem Fussgängerstreifen Vortritt.