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Stadtpolizei

05. Mai 2022, 10:48 Uhr | Bereich Stadtpolizei

Erweiterte Blaue Zone: Neuer Sektor 12 und Änderungen im Sektor 9 in Kraft

Die Signalisations- und Markierungsarbeiten für den neuen Sektor 12 und den angepassten Sektor 9 der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) sind abgeschlossen. Damit ist längeres Parkieren in diesen beiden EBZ-Sektoren ab sofort bewilligungspflichtig.

Symbolbild: Fahrzeug inder Erweiterten Blauen Zone (EBZ)

Wie bereits in einem Schreiben an Anwohnerinnen und Anwohner sowie in einer Medienmitteilung (Medienmitteilung vom 22. April 2022 neues Fenster) angekündigt, treten Änderungen bei der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) in Kraft. So wurden neue Gebiete in die EBZ integriert und Grenzanpassungen vorgenommen. Der bestehende EBZ-Sektor 9 wurde durch das Bruggwaldquartier erweitert. Zudem wurden der östliche Teil des Sektors 9 und das Wohngebiet Kesselhalden dem neuen EBZ-Sektor 12 zugeteilt. Die Signalisations- und Markierungsarbeiten sind abgeschlossen, womit längeres Parkieren ab sofort bewilligungspflichtig ist.

Parkieren in der EBZ

Das Parkieren in der EBZ erfordert von Montag bis Samstag zwischen 8 und 19 Uhr eine gültige Tageskarte oder das Stellen der Parkscheibe. Für unbeschränktes Parkieren in der EBZ ist eine Anwohner- oder Pendlerbewilligung nötig. Diese können online via ParkingPay (www.parkingpay.ch neues Fenster) oder am Schalter der Stadtpolizei St.Gallen bezogen werden. Tageskarten können zudem durch das Einscannen des QR-Codes auf dem Sektoren-Flyer gelöst werden.

Weitere Informationen zu EBZ-Bewilligungen sind im Internet unter www.stadtsg.ch/ebz neues Fenster zu finden.

 
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2 Kommentare
  • ano nym 05. Mai 2022 16:14
    Und so schreitet die Abzockerei in der Stadt munter weiter.
  • Walter 07. Mai 2022 15:07
    Parkplätze auf Vorrat markieren ist unnötig.