Accesskeys

Logo Stadt St.Gallen

Stadtpolizei

28. Juli 2023, 12:47 Uhr | Bereich Stadtpolizei

Regeln für Feuerwerk und Funken am 1. August

Wer am 1. August Feuerwerk abbrennt, muss gewisse Sicherheitsbestimmungen einhalten. Zudem müssen 1. August-Funken frühzeitig bei der städtischen Stelle Umwelt und Energie angemeldet werden. Im Allgemeinen empfiehlt die Stadtpolizei St.Gallen auch dem Tierschutz Beachtung zu schenken.

Symbolbild Feuerwerk

Gemäss dem Immissionsschutzreglement darf Feuerwerk anlässlich von Feiern zum Bundesfeiertag nur am 1. August abgebrannt werden. Am 31. Juli darf in der Stadt St.Gallen noch kein Feuerwerk gezündet werden. Beim Abbrennen müssen die Sicherheitsbestimmungen, welche auf jedem Produkt vermerkt sind, eingehalten werden. Insbesondere sind auch die Angaben bzgl. Mindestalter und Mindestabständen zu Gebäuden zu berücksichtigen.

Tierschutz
Feuerwerk, insbesondere Knallkörper, versetzen Tiere immer wieder in Angst und Schrecken. Betroffen davon sind nicht nur Wildtiere, auch Haustiere geraten durch den Lärm in Panik. Der Verzicht auf Knallkörper ist deshalb empfehlenswert. Zudem werden Holzhaufen durch Tiere gerne als Unterschlupf genutzt. Wer einen Funken plant, soll diesen deshalb frühestens am Vortag aufschichten, da er ansonsten beim Abbrand zu Todesfallen für Kleintiere wie Igel oder Mäuse werden kann.

Wer für den Abend des Nationalfeiertages einen «Funken» plant, soll diesen bei der städtischen Stelle Umwelt und Energie anmelden.

 
Die Kommentarfunktion wurde geschlossen.

4 Kommentare
  • Anonymous 31. Juli 2023 23:03
    Warum tolleriert man schon am Vorabend das „1. Augustfeuerwerk“ ?
    F. Leijenaar
  • Stadtpolizei St.Gallen 02. August 2023 16:51
    Die Stadtpolizei St.Gallen interveniert diesbezüglich, wenn sie Kenntnis hat und sofern dies nicht durch andere, dinglichere Einsätze verhindert wird. Wichtig ist, die Einsatzzentrale der Stadtpolizei St.Gallen (071 224 60 00) unmittelbar zu kontaktieren.
  • Pascal 28. Juli 2023 12:57
    Ich finde das eine nette Geste, die Tiere mit ein zu beziehen.
  • Anonym 20. August 2023 20:29
    Im Westen von der Stadt wurden schon am 31.Juli Feuerwerk und Knallkörper in die Luft gejagt.Und am 1.August, logisch da durfte ma ja je nach Lust und Laune knallen.Je lauter desto besser, wichtig dass es knallt.Und betreffen Tierschutz, Artikel schreiben die niemand oder nur wrnie lesen nützt schon lange nichts mehr.
    Ich finde es eine Schande dass immer nur geredet und geschrieben wird, aber nie gehandelt.Diejenigen die handeln und unterschrieften sammeln, werden doch nur von der Mehrheit belächelt.Warum kann man die unnötige Knalletei nicht einfach verbieten, verbieten vorallem auch in den Quartieren? Warum könnte das Stadtparlament nicht auch einmal über solche wichtige Dinge reden wie Feuerwerk und Knallkörper und Tierschutz vorallem am 1.August und 31.Dezember?Es wäre doch mal was neues wenn das Stadtparlament auch in solchen dringenden Angelegeheiten ein Machtwort, ein Verbot von Feuerwerk und Knallkörpern wenigstens auf Stadtgebiet aussprechen würde.