Am Samstag nach 1:20 Uhr wurden Polizisten bei der Patrouillentätigkeit auf Gastwirtschaften aufmerksam, in welchen noch reger Betrieb herrschte. Dabei stellte sich heraus, dass bei allen Lokalen durch die jeweiligen Patentinhaber keine Bewilligung für eine verkürzte Schliessungszeit eingeholt wurde. Bei drei Gastwirtschaften an der Katharinengasse sowie bei einem Lokal an der Kräzernstrasse wurde eine Ordnungsbusse ausgestellt. Im Anschluss verliessen die Spätgasse die Lokalitäten und die Lokale wurden geschlossen.
27. Januar 2024, 12:13 Uhr | Bereich Stadtpolizei
Schliessungszeiten nicht eingehalten
Am Samstag (27.01.2024) führte die Stadtpolizei St.Gallen bei vier Gastwirtschaften eine Kontrolle der Schliessungszeiten durch. Bei allen Lokalen hielten sich noch Spätgäste auf, obwohl keine Bewilligung für eine verkürzte Schliessungszeit vorlag. Die Patentinhaber wurden mit einer Ordnungsbusse bedient.
Die Kommentarfunktion wurde geschlossen.
2 Kommentare
-
Warum braucht es eine Bewilligung für verkürzte Schließung wenn die Gäste zu lange bleiben ? Unlogisch...
-
Gemäss Gastwirtschaftsgesetz gilt, Gäste eine Viertelstunde vor der Schliessungszeit darauf aufmerksam zu machen, den Betrieb rechtzeitig zu verlassen. Es liegt in der Pflicht der Patentinhaberin/des Pateninhabers, dass die Schliessungszeiten eingehalten werden. Kommen Gäste der Aufforderung nicht nach, kann die Polizei beigezogen werden.
