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Stadtpolizei

06. Mai 2024, 14:38 Uhr | Bereich Stadtpolizei

Lenker verursacht Selbstunfall und stürzt gegen eine Mauer

Am Sonntag (05.05.2024) wollte die Stadtpolizei St.Gallen ein Fahrzeug begutachten, welches Mitte April bei einem Unfall beteiligt gewesen sein soll. Der Lenker sollte dazu aus dem Parkfeld fahren. Hierbei verlor er die Kontrolle über das Fahrzeug und stürzte einen Treppengang herunter gegen eine Mauer. Der Fahrer wurde leicht verletzt.

Symbolbild

 

Am Sonntagabend gegen 20.30 Uhr wollte eine Patrouille der Stadtpolizei St.Gallen aufgrund eines vergangenen Verkehrsunfalls ein Fahrzeug an der Kammelenbergstrasse begutachten. Die Patrouille wollte Fotoaufnahmen vom Fahrzeug erstellen und bat den Lenker seinen Personenwagen aus dem Parkfeld zu lenken. Der 82-jährige Fahrzeuglenker beschleunigte das Fahrzeug massiv, prallte gegen seinen Briefkasten, wodurch das Auto angehoben wurde. Anschliessend geriet das Fahrzeug einen Treppengang herunter und prallte gegen eine Mauer. Der Fahrer hat sich dabei leicht verletzt und wurde mit der Rettungssanität ins Spital gebracht. Der Führerausweis wurde ihm auf der Stelle abgenommen. Das Fahrzeug wurde stark beschädigt und musste mithilfe des Abschleppdienstes geborgen werden.  

 
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2 Kommentare
  • DB (ein Nachbar) 08. Mai 2024 09:00
    Darf die Polizei einen Autohalter auffordern, seinen ordnungsgemäss auf einem Privatparkplatz parkierten Wagen wegzufahren? Gibt es eine Rechtsgrundlage dafür? Wer ist in einer solchen Situation verantwortlich dafür, dass der 82-jährige Lenker fahrfähig und nicht zu nervös ist, um korrekt auszuparken? Hätte der Wagen auch auf dem Privatparkplatz fotografiert werden können? Darf die Polizei solche Fotos, aufgrund derer sofort klar ist, wer der Lenker ist, ins Internet stellen?
  • Stadtpolizei St.Gallen 09. Mai 2024 07:02
    Guten Tag. Die Polizei darf eine Person auffordern, ein Fahrzeug so zu verschieben, dass eine Beweisaufnahme möglich ist. Es ging es um einen vorhergegangenen Unfall, welcher aufgenommen werden musste. Fahrzeuglenkende müssen auch in der Anwesenheit der Polizei ein Fahrzeug beherrschen können, wie dies auch bei Verkehrskontrollen etc. der Fall ist. Die Bilder im Anhang dürfen aus rechtlicher Sicht so veröffentlicht werden, da keine Kontrollschilder, Personen etc. erkennbar sind, anhand der Autofahrer in der breiten Öffentlichkeit identifiziert werden könnte. Freundliche Grüsse, Stadtpolizei St.Gallen