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Stadtpolizei

22. Oktober 2024, 08:29 Uhr | Bereich Stadtpolizei

Nachtparkieren wird ab dem 1. November 2024 gebührenpflichtig

Aufgrund einer Teilrevision des Parkierreglements werden per 1. November 2024 die Parkgebühren in der Stadt St.Gallen angepasst und ausgeweitet. Das regelmässige Nachtparkieren in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) wird gebührenpflichtig, die Gebührenpflicht von Parkplätzen in der Weissen Zone ausgeweitet und die Tarife werden angepasst. Auch Carparkplätze sind zukünftig gebührenpflichtig.

Bild eines Autos in der EBZ

Bisher war das nächtliche Parkieren in der Erweiterten Blauen Zone (EBZ) kostenlos. Ab dem 1. November 2024 wird in der Stadt St.Gallen das regelmässige Nachtparkieren in der EBZ gebührenpflichtig. Wer sein Fahrzeug mehr als einmal wöchentlich zwischen 19 Uhr und 8 Uhr in der EBZ abstellt, muss für CHF 30.00 eine Monatsbewilligung erwerben. Personen, welche bereits eine Bewilligung für die EBZ besitzen, bezahlen für die Nachtbewilligung CHF 10.00 pro Monat zusätzlich. Für kurzzeitiges Parkieren tagsüber ist weiterhin die blaue Parkscheibe gültig.

Bei Anwohnenden mit bestehender EBZ-Bewilligung wird die «Nachtparkierung» automatisch aufgeschaltet, da sie diese sowieso benötigen werden. Die Betroffenen werden vorgängig angeschrieben und über diese automatische Aufschaltung informiert. Sie können diese auch abbestellen, wenn sie ihr Fahrzeug nicht mehr als einmal pro Woche – inklusive Wochenende – zwischen 19 Uhr und 8 Uhr in der EBZ parkieren.

 

Anpassung der EBZ-Signale vor Ort

Aktuell werden die Stelen, welche eingangs der EBZ auf das Parkregime hinweisen, mit den entsprechenden Informationen angepasst. Erstmals werden die Stelen auch mit einem QR-Code versehen, welcher detaillierte Informationen zum Parkregime liefert.

 

Anpassung und Ausweitung der Gebührenpflicht in der Weissen Zone

Am 1. November 2024 werden ausserdem die Parkgebühren in der Weissen Zone angepasst. Der Tagestarif im Zentrum wird um CHF 0.50 pro Stunde erhöht und beträgt neu CHF 2.50 pro Stunde, der Nachttarif bleibt bei CHF 1.50 pro Stunde. Weiter wird ausserhalb des Zentrums ab dem 1. November 2024 ein Nacht- sowie Sonntagstarif von CHF 1.00 pro Stunde eingeführt, der Tagestarif bleibt bei CHF 1.50 pro Stunde. Zusätzlich wird die 24-Stunden-Gebührenpflicht auf das gesamte Stadtgebiet ausgedehnt.

 

Gebührenpflicht für Carparkplätze

Die Carparkplätze auf dem Spelteriniplatz und an der Museumstrasse waren bisher kostenlos. Neu wird es einen Tagestarif von CHF 5.00 pro Stunde sowie einen Nacht- und Sonntagstarif von CHF 3.00 pro Stunde geben.

Weitere Informationen finden Sie hier: Parkieren | stadt.sg.ch

 
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15 Kommentare
  • Nya 01. Januar 2025 15:50
    Ist das parkieren an Sonn- und Feiertagen tagsüber Aber trotzdem noch gratis? Ab 19:00 dann zahlen, das hab ich verstanden..
  • Jrene Ender 05. November 2024 18:06
    Ich verstehe, das ganz Parksystem blaue Zone überhaupt nicht. Einmal eine Nacht in einer Woche gestattet. Bei einem Familienauto, das mehrere Personen benutzen, darf einer zum Beispiel bei der Chorprobe die blaue Zone benutzen und der Rest der Familie kann dieses Angebot nicht nutzten. Das ganze erscheint mir wie ein Schildbürgerstreich. Wie so muss dem Bürger alles weggenommen werden. Die Parkplätze sind zum Teil mit Baumaschinen besetzt, keine Chance für den Bewohner einen bezahlten Parkplatz zu finden. Wir bezahlen schlussendlich genug Steuern in der Stadt St. Gallen. Eine richtige Abzockerei.
  • Hans Peter Niederer 27. Oktober 2024 17:14
    Ich gehe mal davon aus, dass dieses neue Parkreglement auch für das Gründenmoos (auch Samstags/Sonntags) gilt. Das trifft wieder mal die Falschen (z.B. die Trainer, die auf das Auto angewiesen sind - Tenue, Bälle etc). Der öV Anschluss (dieser Anreiz) bis ins Gründenmoos besteht immer noch nicht. Liebe Stadt St. Gallen, wenn Ihr neuestens auch Mädchenfussball fördern möchtet, dann stellt bitte nicht noch mehr Hindernisse in den Weg (es fehlt schon an der Infrastruktur und an Helfer wie Trainer, SR etc., die man so vergrault). Die Stadt wird sagen; die Vereine können die Trainer ja entschädigen..... dann werden die Vereine von der Stadt wieder mehr Geld verlangen müssen... ein unnötiges Nullsummenspiel.....

    Im übrigen sind die Zahlstellen für das Parken im Gründi immer noch schlecht beleuchtet. Diesen Mangel hatte ich schon letztes Jahr angemeldet. Passiert ist immer noch nichts.
  • Stadtpolizei St.Gallen 04. November 2024 12:39
    Schon bisher war der Samstag von 08.00 – 17.00 Uhr gebührenpflichtig. Für die Parkplätze an der Gründenstrasse besteht zudem die Möglichkeit, eine Spezialbewilligung für die Sportanlage zu beantragen. Trainerinnen oder Trainer können über den Sportverein das Gesuch stellen. Die Gebühr für eine Monatsbewilligung beträgt CHF 40.00 oder die Jahresgebühr für CHF 456.00. Die Displaybeleichung kann nicht stärker eingestellt werden. Wir empfehlen die Parkgebühr online, über Parkingpay oder via TWINT, zu bezahlen.
  • Hans Peter Niederer 23. November 2024 10:13
    Danke für die Antwort. Bei meinem Handy stellt die Taschenlampe beim Scannen ab und die Dunkelheit verhindert damit die Bezahlung. Aber ich nehme dann halt immer eine zusätzliche Taschenlampe mit und beleuchte den Q-Code, dann klappt es.
  • Michael K 25. Oktober 2024 08:47
    Guten Morgen

    Ich parkiere ab und zu mal über nacht bei meiner Freundin. Wie kann ich beweisen, dass ich nur eine Nacht da war? Wann wird der Zähler zurückgesetzt für die Woche?
  • Stadtpolizei St.Gallen 25. Oktober 2024 11:14
    Guten Tag
    Grundsätzlich dürfen Sie ohne Bewilligung einmal in sieben Tagen in der Nacht parkieren. Wenn Sie innerhalb von sieben Tagen mehr als einmal in der EBZ parken, benötigen Sie die Bewilligung für regelmässiges nächtliches Parkieren. Grüsse, Stadtpolizei St.Gallen
  • Angela 24. Oktober 2024 11:10
    Morgens während der Stosszeiten sollten die Parkplatztarife erhöht werden, um die Verkehrsspitzen zu brechen.
  • Willhelm Tell 22. Oktober 2024 19:02
    Und wie wird diese Preiserhöhung begründet?
  • Stadt St.Gallen 23. Oktober 2024 11:05
    Die Erhöhung des Gebührenrahmens bzw. der Parkgebühren soll dazu beitragen, die Mobilität in die gewünschte verkehrspolitische Richtung zu lenken. Laut städtischem Richtplan sollen die Gebühren für Pendlerinnen und Pendler sowie an publikumsintensiven Standorten so gestaltet sein, dass die Nutzung des öffentlichen Verkehrs eine kostengünstigere Alternative darstellt. Dabei ist zu beachten, dass die ÖV-Tarife in der Vergangenheit deutlich gestiegen sind. Die Stimmbevölkerung der Stadt St.Gallen hat das Reglement für eine nachhaltige Verkehrsentwicklung 2010 angenommen und dieses 2018 bestätigt. Gemäss dem daraus abgeleiteten Mobilitätskonzept 2040 soll die Parkplatzbewirtschaftung zur Plafonierung des motorisierten Individualverkehrs beitragen. Hierfür soll zum einen eine Kostendeckung für den Gebrauch des öffentlichen Grundes erreicht und zum anderen ein Anreiz geschaffen werden, den ÖV oder das Fahrrad zu nutzen oder zu Fuss zu gehen. Dabei sieht das Mobilitätskonzept als entsprechende Massnahme unter anderem die Gebührenerhöhung öffentlicher Parkplätze vor. Eine ausführliche Begründung finden Sie auch in der Vorlage des Stadtparlaments unter www.stadtsg.ch/parkierreglement
  • Andi Ledergerber 23. Oktober 2024 13:21
    Nur geht es bei dieser massiven Gebührenerhöhung weder um Pendler, noch vorrangig um publikumsintensive Plätze und erst recht nicht darum ob für kurze Strecken der Langsamverkehr oder öV genutzt wird.
    Auch frage ich mich wie hoch die jährlichen Strassenkosten für 10m2, welche ein Auto im Stillstand etwa belegen dürfte, sind.

    Das mutwillig in meiner anderen Antwort bezieht sich übrigens darauf, dass es kein übergeordnetes Interesse ist bei Schneefall Parkplätze Wochenlang in nicht benutzbaren Zustand zu belassen.

    Dass so ein Gebührenreglement, ohne dass sich im Parlament jemand darum gekümmert hat es vom Volk sanktionieren zu lassen, einfach so durchkommt, ist schon ein bedenkliches Zeichen.
  • Fany Allenspach 17. November 2024 11:23
    Stimme Ihnen voll und ganz zu. Mir scheint diese Aktion eine weiter Möglichkeit den Steuerzahler weiter bluten zu lassen.
    Mich würde es interessieren, was könnten wir, als Stadt St. Galler, unternehmen um dies wieder rückgängig zu machen. Da wir ja eine „direkte Demokratie“ haben, sollte es doch Möglichkeiten geben diesem Irrsinn ein Ende zu setzen.
  • Andi Ledergerber 22. Oktober 2024 13:37
    Dann sorgt aber die Stadt hoffentlich dafür dass die Plätze auch benutzbar sind, oder Ersatz zur Verfügung steht. Aktuell sind ja ganze Quartierstrassen wegen dem Ausbau der Fernwärme während Monaten gesperrt, d.h. es fehlen viele Parkplätze und im Winter werden nach Schneefällen die blaue Zonen Tage bis Wochenlang als Abladeplatz für Schnee missbraucht. Wenn das Produkt schon immer teurer wird, dann MUSS aber auch die Leistung stimmen.
  • Stadt St.Gallen 23. Oktober 2024 11:03
    EBZ-Bewilligungen sind keine Garantie für einen Parkplatz. Zudem gehen polizeiliche Anordnungen, Vorschriftssignale (Fahrverbote usw.) sowie vorübergehende Verfügungen von Parkeinschränkungen (z.B. Baustellen, Schneeräumung usw.) der EBZ-Bewilligung vor. Die Parkplätze der EBZ sind in der Pfadroute des Winterdiensts enthalten. Parkierte Autos erschweren resp. verunmöglichen manchmal eine Räumung. Bei intensiven Schneefällen kann es zudem vorkommen, dass aufgrund beschränkter Platzverhältnisse Schnee auf öffentlichen Parkplätzen zwischendeponiert werden muss, damit er später aufgeladen und abgeführt werden kann. Nicht zuletzt weil eine EBZ-Bewilligung keine Parkplatzgarantie ist, sind die EBZ-Parkplätze weiterhin deutlich günstiger als private Parkplätze.
  • Andi Ledergerber 23. Oktober 2024 12:38
    Es geht nicht um Garantie, sondern speziell um Winter um Mutwilliges nicht zur Verfügung stellen der Leistung. Ich finde es traurig wie sie gegen die Bewohner der Stadt St. Gallen (besonders auch bei der anderen Antwort) begründen.

    PS: Und nein, weil etwas günstiger ist, bedeutet das nicht, dass man die Leistung absichtlich nicht einhalten darf.