Am Mittwochabend, kurz vor 20 Uhr, fuhr ein 39-jähriger Velofahrer schreiend und mit einer Bierdose in der Hand auf dem Stadtparkweg in Richtung Blumenausstrasse. Er missachtete dabei das Fahrverbot. Eine Bike-Patrouille der Stadtpolizei hielt den 39-Jährigen an der Blumenaustrasse zur Kontrolle an. Der Angehaltene wurde dabei unruhig und aufbrausend, wollte den Kontrollort verlassen und musste daran gehindert werden. Beim Versuch sich zu befreien, verletzte er einen Polizisten. Dieser erlitt eine Fraktur am Daumen. Der Alkoholtest zeigte einen Wert von 0.60 mg/l. Der 39-jährige Mann aus Deutschland wird nebst Gewalt und Drohung auch wegen Fahren in nichtfähigem Zustand angezeigt.
09. April 2026, 14:01 Uhr | Bereich Stadtpolizei
Velofahrer verletzt Polizisten bei Kontrolle
Am Mittwochabend (08.04.2026), kurz vor 20 Uhr hat sich ein alkoholisierter Velofahrer in der Innenstadt einer Polizeikontrolle widersetzt und dabei einen Polizisten verletzt. Der Mann wird angezeigt.
2 Kommentare
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Interessant, dass man hier kommentieren kann. Ist unsere Meinung gefragt oder worum geht es bei dieser Möglichkeit? Also ich hätte da eine Meinung:
Wäre keine Kontrolle gewesen, hätte der Velofahrer, wenn überhaupt höchstens sich selbst geschadet. Es ist sicher nicht einfach in der Rolle eines Polizisten zu entscheiden, aber manchmal denke ich, ein Auge zuzudrücken würde allen Beteiligten helfen und Steuergelder sparen.
In diesem Fall:
Daumen wär noch ganz.
Kein unnötiger bürokratischer Aufwand für eine Busse die vermutlich nicht bezahlt wird.
Polizeiliche Ressourcen hätten sinnvoller eingesetzt werden können.
Kein Ärger auf beiden Seiten.
Schäden durch Velofahrer sind idR. minimal. Schäden durch Autofahrern schnell viel grösser. Allein durch die Masse des Gefährts.
Also mir wär's punkto Sicherheit lieber man würde anstatt Velofahrer öfter Handy am Steuer kontrollieren.
Danke für's Verständnis.
1 Antwort Antworten -
Guten Tag
Unsere Aufgabe ist es, mögliche Probleme frühzeitig zu erkennen und entsprechend zu handeln. Im vorliegenden Fall fiel die Person durch ihr Verhalten auf (schreiend, alkoholisiert, Missachten des Fahrverbots). In solchen Situationen ist eine Kontrolle angezeigt. Alkohol im Strassenverkehr kann sowohl die fahrende Person selbst als auch andere Verkehrsteilnehmende gefährden – auch auf dem Velo.
Dass es im Verlauf der Kontrolle zu einer Eskalation kam und ein Polizist verletzt wurde, ist bedauerlich. Kontrollen gehören aber zu unserem gesetzlichen Auftrag. Eine polizeiliche Kontrolle rechtfertigt jedoch in keiner Weise ein aggressives oder gewalttätiges Verhalten gegenüber Einsatzkräften.
Zu den Kontrollen generell: Die Stadtpolizei führt regelmässig Kontrollen in verschiedenen Bereichen durch. Dazu gehören sowohl Velofahrende als auch Autofahrende, etwa im Zusammenhang mit Ablenkung durch Mobiltelefone.
Freundliche Grüsse
Stadtpolizei St.Gallen0 Antworten Antworten
