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Aufenthalt, Niederlassung
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Durch das Freizügigkeitsabkommen können EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz vereinfacht eine Arbeit aufnehmen oder sich niederlassen. Für Angehörige von Drittstaaten gelten restriktivere Bestimmungen. Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen erteilt die Aufenthaltsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer. Alle wichtigen Informationen und Merkblätter sind auf der Website des Migrationsamtes zu finden.