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Servicebereich
Aufenthalt, Niederlassung
Durch das Freizügigkeitsabkommen können EU/EFTA-Bürgerinnen und -Bürger in der Schweiz vereinfacht eine Arbeit aufnehmen oder sich niederlassen. Für Angehörige von Drittstaaten gelten restriktivere Bestimmungen.
Das Migrationsamt des Kantons St.Gallen erteilt die Aufenthaltsbewilligungen für Ausländerinnen und Ausländer. Alle wichtigen Informationen und Merkblätter sind auf der Website des Migrationsamtes zu finden.
Ausländerinnen und Ausländer müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei den Bevölkerungsdiensten anmelden. Die Anmeldung muss unbedingt vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erfolgen. Bei der Anmeldung wird auch die Einhaltung des Krankenversicherungs-Obligatoriums nach schweizerischem Recht kontrolliert.
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