Ausländerinnen und Ausländer müssen sich innerhalb von 14 Tagen nach Ankunft bei den Bevölkerungsdiensten anmelden.
Die Anmeldung muss vor Aufnahme einer Erwerbstätigkeit erfolgen. Bei der Anmeldung wird auch die Einhaltung des Krankenversicherungs-Obligatoriums nach schweizerischem Recht kontrolliert.
Gesuche zur Verlängerung der Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C) und der Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis B) werden in der Regel rund zwei Monate vor Bewilligungsablauf vom Staatssekretariat für Migration (SEM) zugestellt. Die ausgefüllten Formulare müssen beim Migrationsamt St.Gallen, Oberer Graben 38, 9001 St.Gallen eingereicht werden.
Weitere Informationen finden Sie unter: Einreise, Aufenthalt und Ausreise | sg.ch
Der Familiennachzug soll das Zusammenleben der gesamten Familie ermöglichen. Personen mit Niederlassungsbewilligung haben das Recht, ihre Kinder und den Ehegatten bzw. die Ehegattin in die Schweiz nachkommen zu lassen. Personen mit einer Aufenthaltsbewilligung haben keinen Rechtsanspruch darauf, die kantonale Migrationsbehörde kann den Nachzug unter bestimmten Voraussetzungen trotzdem bewilligen.
Die Bevölkerungsdienste nehmen die Gesuche für den Nachzug von Ehegatten und Kindern entgegen. Die Merkblätter das Kantons St.Gallen informieren über Voraussetzungen und Vorgehen für das Gesuch.
Für die Einreise in die Schweiz, auch zum Besuchsaufenthalt, benötigen ausländische Staatsangehörige ein gültiges, von der Schweiz anerkanntes Reisepapier und in bestimmten Fällen ein Visum. Das Einreisevisum ist über die zuständige Schweizer Vertretung im jeweiligen Staat zu beantragen.
Sind die finanziellen Voraussetzungen ungenügend, kann die Schweizer Vertretung das Formular "Verpflichtungserklärung" aushändigen. Dieses ist vom Gastgeber in der Schweiz ausgefüllt bei den Bevölkerungsdiensten einzureichen (Schalter zwei bis acht), Gebühr CHF 50.00). Der Gastgeber garantiert mit der Verpflichtungserklärung eine unwiderrufliche Schuldanerkennung bis zu CHF 30'000.00.
Die Bevölkerungsdienste prüfen die Verpflichtungserklärung. Dazu werden folgende Unterlagen benötigt:
- Auszug aus dem Betreibungsregister
- monatliche Lohnabrechnungen
- Bankkonto-Auszug (mindestens CHF 30'000.00) oder die definitive Steuereinschätzung
Von der Einreichung des Gesuchs bis zur Visumerteilung durch die Schweizer Vertretung dauert es in der Regel drei bis fünf Wochen. Der Entscheid wird weder dem Gastgeber noch dem Gast mitgeteilt. Auskunft über den Stand erteilt die zuständige Schweizer Vertretung.
Die Anstellung von ausländischen Arbeitskräften bedingt eine Arbeitsbewilligung. Diese erteilt das Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons St.Gallen, zusammen mit dem Migrationsamt.
Ausländische Studienbewerbende sollten sich im Voraus über die unterschiedlichen Zulassungsbedingungen der Schweizer Universitäten und Hochschulen informieren.