Für die Anmeldung in der Stadt St.Gallen ist die vorgängige Abmeldung bei der bisherigen Wohnsitzgemeinde vorzunehmen. Bei einem Zuzug aus dem Ausland von ausländischen Staatsangehörigen konsultieren Sie bitte die entsprechenden Merkblätter des Migrationsamts St.Gallen.
Für die Erfassung Ihrer Anmeldung benötigen wir folgende Dokumente:
- Mietvertrag oder Bestätigung des Logisgebenden
- Heimatschein (für jede volljährige Person mit Schweizerbürgerrecht)
- Ausländerausweis und heimatliches Reisedokument (für ausländische Staatsangehörige)
- Familienausweis/Familienbüchlein für verheiratete Personen mit minderjährigen Kindern
- Aktuelle Krankenversicherungskarte oder aktuelle Police der Grundversicherung
Für ausländische Staatsangehörige fallen für die Bearbeitung Gebühren an. Diese sind am Schalter bar oder mit der Karte zu begleichen.
- www.eumzug.swiss – elektronische Umzugsmeldung eUmzugCH neues Fenster
- www.sgsw.ch – St.Galler Stadtwerke neues Fenster
- www.stva.sg.ch – Adressänderung Fahrausweise/Fahrzeugausweise neues Fenster
- www.post.ch – Umzugsmeldungen Post neues Fenster
- Kontrollstelle für die Krankenversicherung
- Sektionschef
- www.sg.ch – Migrationsamt Kanton St.Gallen neues Fenster
Mit eUmzugCH können Sie Ihren Weg-, Zu- und Umzug einfach online melden.
Halten Sie bitte die folgenden Unterlagen bereit:
- Sozialversicherungsnummer (AHVN13), zu finden auf dem Versicherungsausweis AHV/IV sowie der Krankenversicherungskarte KVG
- Mietvertrag oder Wohnungsausweis der neuen Wohnung ist zwingend beizulegen
- Krankenversicherungskarte aller umziehenden Personen für die Bestätigung der Grundversicherung (nur bei Wegzug/Zuzug)
- Kreditkarte (MasterCard, VISA, PostFinance Card) für die Bezahlung der evtl. anfallenden Gebühren
Für Studierende der Universität St.Gallen, der Pädagogischen Hochschule, der Fachhochschule oder einer anderen Weiterbildungs-Institution sowie für erwerbstätige Personen besteht die Möglichkeit, sich online (7x24 h) im Nebenwohnsitz (als sog. Wochenaufenthalter/in) anzumelden.
Bitte beachten Sie Folgendes:
- Diese Dienstleistung kann ausschliesslich von Personen mit Hauptwohnsitz in der Schweiz genutzt werden.
- Gemäss Art. 6 vom Gesetz über Niederlassung und Aufenthalt (sGS 453.1) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum Ihres Zuzuges. Erfolgt die Meldung später als 14 Tage, kann dies mit einer Busse von bis zu Fr. 200.00 geahndet werden.
- Für die Anmeldung wird ein Mietvertrag, Untermietvertrag, eine Wohnbestätigung des Logisgebers oder ein Nachweis von Eigentum, eine Immatrikulations-Bestätigung der Schule bei Studierenden, ein Arbeitsvertrag bei Erwerbstätigkeit sowie ein Heimatausweis benötigt. Den Heimatausweis beziehen Sie bei der Hauptwohnsitz-Gemeinde. Von erwerbstätigen Personen wird zudem eine Stellungnahme verlangt, aus welchen Gründen der Wochenaufenthalt geltend gemacht wird.
- Die Anmeldung in St.Gallen im Nebenwohnsitz ist kostenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Gebührentarif für Dienstleistungen der Bevölkerungsdienste (SRS 416.3).
- Die Anmeldung ist erst gültig, wenn Sie von den Bevölkerungsdiensten der Stadt St.Gallen eine entsprechende Bestätigung erhalten haben.
Für den Zuzug und die Anmeldung im Hauptwohnsitz nutzen Sie bitte eUmzugCH.
Wenn Sie einen Wegzug ins Ausland planen, müssen Sie sich persönlich am Schalter der Bevölkerungsdienste abmelden. Jede volljährige Person muss persönlich anwesend sein und sich ausweisen können. Ausländische Staatsangehörige bringen alle Ausländerausweise im Original mit.
Ein endgültiger Wegzug ins Ausland oder ein längerer Aufenthalt im Ausland sollte frühzeitig geplant werden. Er hat auch Einfluss auf die Steuern. Um den administrativen Aufwand möglichst klein zu halten, bitten wir Sie, bevor Sie sich am Schalter der Bevölkerungsdienste abmelden, den «Fragebogen bei Wegzug ins Ausland» zu beantworten und mit dem Formular «Vertretungsvollmacht» einen Vertreter oder eine Vertreterin zu bezeichnen. Bitte kommen Sie mit diesen ausgefüllten Unterlagen einen Monat vor dem Wegzug beim Steueramt der Stadt St.Gallen (Rathaus, 2. Stock) vorbei.
Das Steueramt prüft Folgendes bei einem Auslandwegzug:
- Verlassen Sie die Schweiz definitiv? Wenn Sie beabsichtigen die Schweiz endgültig zu verlassen, handelt es sich um einen definitiven Wegzug. Bei nur vorübergehender Ausreise (Sprachaufenthalt, Reise, etc.) ist eine provisorische Abmeldung anzukreuzen.
- Findet eine Auszahlung von Vorsorgeguthaben der 2. Säule (Pensionskasse, Freizügigkeitsguthaben) oder der Säule 3a statt? Bitte klären Sie vorgängig mit der Vorsorgeeinrichtung (Pensionskasse, Bank, Versicherung, etc.), wann die Auszahlung stattfindet und bringen Sie einen Kontoauszug mit.
- Haben Sie in St.Gallen weiterhin eine Liegenschaft oder sind Sie hier weiterhin selbstständig erwerbend? Wenn ja, bleiben Sie in der Stadt St.Gallen beschränkt steuerpflichtig.
- Sind noch offene Steuerforderungen vorhanden? Diese müssen vor der Ausreise vollständig bezahlt sein.
Für weitere Auskünfte steht das Steueramt der Stadt St.Gallen gerne zur Verfügung.
Sie vermieten oder verwalten eine Liegenschaft und benötigen für den Mietvertrag den eidg. Gebäudeidentifikator (EGID) resp. den eidg. Wohnungsidentifikator (EWID)? Diese Angaben können Sie einfach und bequem im digitalen Stadtplan abrufen.
Die Bevölkerungsdienste nehmen Meldungen über ein- und ausziehende Mieterinnen und Mieter gerne mit dem Online-Formular entgegen. Ihre Meldung trägt zur Verbesserung der Datenqualität des Einwohnerregisters bei.
Über einen Wohnungswechsel sind auch verschiedene weitere Stellen zu informieren: