Was ist bewilligungspflichtig?
Das am 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzte neue Planungs- und Baugesetz regelt in
Art. 136, welche Bauvorhaben einer Baubewilligung bedürfen und welche nicht.
Ausserhalb der Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes besteht eine Bewilligungspflicht für
- den Einbau und die Sanierung von Feuerungs-, Abgas- und Tankanlagen
- das Fällen von Bäumen im Baumschutzgebiet.