Was ist bewilligungspflichtig?
Das am 1. Oktober 2017 in Kraft gesetzte neue Planungs- und Baugesetz regelt in
Art. 136, welche Bauvorhaben einer Baubewilligung bedürfen und welche nicht.
Ausserhalb der Bestimmungen des Planungs- und Baugesetzes besteht eine Bewilligungspflicht für
- den Einbau und die Sanierung von Feuerungs-, Abgas- und Tankanlagen
- das Fällen von Bäumen im Baumschutzgebiet.
Bei Fragen zur Gesuchspflicht hilft das Team der Bauberatung gerne weiter.
Martina Scherrer (Zentrum)
Nicole Böhm (West)
Heinz Studer (Altstadt)
Roman Rindisbacher (Ost)