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Amt für Baubewilligungen der Stadt St.Gallen

Das Amt für Baubewilligungen berät Bauinteressierte sowie Planende, führt die Baubewilligungsverfahren durch, koordiniert und beurteilt Baugesuche nach öffentlich-rechtlichen Vorgaben und stellt Anträge an die Baubewilligungskommission, soweit es für die Beschlussfassung nicht selbst zuständig ist. Ebenfalls kontrolliert es die Einhaltung der Bauvorschriften und Auflagen in seinem Zuständigkeitsbereich im Rahmen der Baukontrollen und ist zuständig für baupolizeiliche Massnahmen und der Behebung baurechtswidriger Zustände.

 

Neue Vorgehensweise bei der Bestimmung von Niveaupunkten für Baugesuche

Ein Entscheid der Rechtsabteilung des Bau- und Umweltdepartements (BUDE 2025 Nr. 065 vom 9. September 2025) führt zu einer Änderung der bisherigen Praxis bei der Niveaupunktermittlung von Bauten bei Baugesuchen. Gemäss diesem Entscheid können die vorhandenen historischen Höhenlinienpläne der Stadt St.Gallen nicht mehr als alleinige Grundlage für die Bestimmung des ursprünglich gewachsenen Terrains verwendet werden. Unter Umständen sind zusätzliche individuelle Nachforschungen erforderlich, um eine korrekte Bestimmung zu gewährleisten. Diese Nachforschungen sind mit erheblichem Zeit- und Kostenaufwand verbunden und übersteigen die personellen Ressourcen der Dienststelle Geomatik und Vermessung.

Aus diesem Grund kann die Dienststelle Geomatik und Vermessung ab sofort keine Niveaupunkte mehr ermitteln oder beglaubigen.

Im Rahmen des Baugesuchsverfahrens haben die Bauwilligen somit ein privates Ingenieurbüro mit der Ermittlung des Niveaupunktes zu beauftragen. Allenfalls dafür notwendige historische Pläne sind im Stadtplan neues Fenster sowie unter Geodaten und Pläne neues Fenster einsehbar oder können kostenpflichtig bei der Dienststelle Geomatik und Vermessung (geomatik.vermessung@stadt.sg.ch) bezogen werden. Alte Bauakten können bei der Baudokumentation (baudokumentation@stadt.sg.ch) nach Vorbestellung eingesehen werden. 

Wir bedauern den dadurch entstehenden Mehraufwand. Um jedoch ein korrektes und transparentes Verfahren sicherzustellen, ist diese Vorgehensweise notwendig.