Die Geschäfte des Stadtparlaments werden in der Regel von Kommissionen vorberaten. Es bestehen die nachfolgenden fünf ständigen Kommissionen. Für umfangreiche Geschäfte kann das Stadtparlament eine Spezialkommission bilden, welche lediglich dieses umfangreiche Geschäft behandelt und nach dem Abschluss des Geschäfts aufgelöst wird.
Geschäftsprüfungskommission (GPK)
Die Geschäftsprüfungskommission prüft die Amtsführung des Stadtrats und der Verwaltung, die Führung des städtischen Haushalts sowie die Anträge über Voranschlag und Steuerfuss sowie alle Geschäfte, für die nicht eine andere Kommission zuständig ist. Sie besteht aus elf Mitgliedern.
Liegenschaften- und Baukommission (LBK)
Die Liegenschaften- und Baukommission prüft die in die Zuständigkeit des Stadtparlaments fallenden Grundstücksgeschäfte; sie prüft zudem die in die Zuständigkeit des Stadtparlaments fallenden Geschäfte in den Bereichen der Raumplanung, der Verkehrsplanung und des Bauens. Sie besteht aus elf Mitgliedern.
Werkkommission (Weko)
Die Werkkommission prüft die in die Zuständigkeit des Stadtparlaments fallenden Geschäfte in den Bereichen Ver- und Entsorgung, öffentlicher Verkehr und Umweltschutz. Sie besteht aus elf Mitgliedern.
Bildungskommission (Biko)
Die Bildungskommission prüft die in die Zuständigkeit des Stadtparlaments fallenden Geschäfte in den Bereichen Bildung, Jugend, Sport und Freizeit. Sie besteht aus elf Mitgliedern.
Kommission Soziales und Sicherheit (KSSI)
Die Kommission Soziales und Sicherheit prüft die in die Zuständigkeit des Stadtparlaments fallenden Geschäfte in den Bereichen. Sie besteht aus elf Mitgliedern.