Die Schalter des Betreibungsamtes sind zu den gewohnten Zeiten geöffnet. Es wird empfohlen, nicht-dringliche Geschäfte mit den nachfolgenden Online-Formularen, per E-Mail oder telefonisch abzuwickeln.

Betreibungsamt
Das Betreibungsamt der Stadt St.Gallen erfüllt sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der zwangsweisen Eintreibung von Geldforderungen aufgrund des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Es führt die erforderlichen Register. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt es entsprechende Auskünfte daraus.