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Das Betreibungsamt der Stadt St.Gallen erfüllt sämtliche Aufgaben im Zusammenhang mit der zwangsweisen Eintreibung von Geldforderungen aufgrund des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG). Es führt die erforderlichen Register. Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt es entsprechende Auskünfte daraus.