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Medienmitteilungen

18. Mai 2025, 11:15 Uhr | Bereich Medienmitteilungen

Brücken statt Gräben: Ja zu einer fairen Abgeltung der Zentrumslasten

Der Stadtrat empfiehlt der kantonalen Stimmbevölkerung ein Ja am 18. Mai zum V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz. Ohne eine angemessene Abgeltung der Zentrumslasten verliert die Hauptstadt an Attraktivität. Es droht ein Abbau von Angeboten.

Symbolfoto Finanzausgleich Stadt St.Gallen

Am 18. Mai 2025 hat die kantonale Stimmbevölkerung über den V. Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz zu befinden. Dabei geht es unter anderem um eine Erhöhung des Sonderlastenausgleichs Stadt St.Gallen um CHF 3.7 Mio. während der nächsten vier Jahre. Die Kantonsregierung und eine Mehrheit des Kantonsrats stehen hinter diesem «tragfähigen Kompromiss», da eine starke Hauptstadt auch den übrigen Gemeinden und dem ganzen Kanton zugutekommt, wie in den Abstimmungsunterlagen ausgeführt wird.

Der Finanzausgleich stellt «gelebte Solidarität» in unserem Kanton dar und gleicht strukturelle Unterschiede zwischen den Gemeinden aus. Rund 90 Prozent der Gemeinden profitieren davon. Die Stadt St.Gallen liegt mit CHF 483 pro Kopf im Mittelfeld der Bezugsgemeinden. Spitzenreiterinnen sind etwa Pfäfers, Neckertal oder Mosnang mit Abgeltungen von über CHF 2’000 pro Kopf.

Besondere Herausforderungen der Hauptstadt

Die Stadt St.Gallen hat von ihrer Grösse und Funktion als Hauptstadt sowie als wirtschaftliches, gesellschaftliches und kulturelles Zentrum der Ostschweiz besondere Herausforderungen zu bewältigen. Entsprechend wurde mit Einführung des neuen Finanzausgleichs vor knapp 20 Jahren auch ein Sonderlastenausgleich Stadt St.Gallen gebildet, der zumindest einen Teil dieser Lasten ausgleicht. Die Stadt St.Gallen erbringt konkret Leistungen (Sicherheitsaufgaben, Kultur- und Freizeitangebote), von denen auch auswärtige Besucherinnen und Besucher profitieren, ohne diese jedoch voll abzugelten.

Hoher Selbstbehalt nicht mehr zu tragen

Eine von der Regierung und Mehrheit des Kantonsrats anerkannte Studie hat ermittelt, dass sich die Netto-Zentrumslasten der Stadt St.Gallen gegenwärtig auf rund CHF 28 Mio. belaufen. Standortvorteile und Zentrumsnutzen in Höhe von rund CHF 15 Mio. sind davon bereits abgezogen. Mit der aktuellen Abgeltung von teuerungsbereinigt CHF 17.1 Mio. werden die Zentrumslasten gerade einmal zu 60 Prozent abgegolten. Somit hat die Stadt ohne die beantragten CHF 3.7 Mio., ungedeckte Kosten von rund CHF 11 Mio. zu tragen. Es droht ein Abbau von Angeboten.

Zusatzlasten wiegen schwer

Hinzu kommen Kostenabwälzungen des Kantons, die zwar sämtliche Gemeinden betreffen, die Stadt St.Gallen aufgrund ihrer Bevölkerungszahl und der geltenden Finanzierungsschlüssel aber ungleich härter treffen (ca. CHF 35 Mio. / Jahr). Diese Kosten können trotz Sparpaketen angesichts sinkender Steuereinnahmen und der anstehenden Investitionen in absehbarer Zukunft nicht mehr alleine getragen werden. Dadurch verliert die Hauptstadt an Ausstrahlung und Anziehungskraft, was weder im Sinn des Kantons noch der Gemeinden ist.

Brücken statt Gräben

Sonderlasten können nur gemeinsam getragen werden. Genau diesem Zweck dient der Finanzausgleich. Der Stadtrat will keinen «Stadt-Land-Graben», wie er derzeit vom gegnerischen Komitee bewirtschaftet wird. Der Stadtrat bevorzugt den lösungsorientierten Dialog über Bewusstsein und Herausforderungen der Stadt St.Gallen als unbestrittenem kantonalem Zentrum und grösster Stadt in der Ostschweiz. Es geht darum, gemeinsam über die Gestaltung und Finanzierung unseres Lebens- und Wirtschaftsraums nachzudenken. Um zusammen vorwärtszukommen, braucht es keine Gräben, sondern Stadt-Land-Brücken in unserem Kanton. Eine starke Kantonshauptstadt kommt allen Gemeinden gleichermassen zugute.

 

5 Kommentare
  • Evelyne Engeler M. 03. Mai 2025 16:24
    ... Was ist mit den Gemeinden, welche dadurch weniger bekommen? Könnte doch sein, dass sich jene die am meisten und lautesten jammern nicht unbedingt im Recht sind. Ich finde diese Aktion unnötig!
    1 Antwort » Antworten
  • Stadt St.Gallen 05. Mai 2025 10:21
    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Wohl würde eine Annahme der Vorlage für einige Gemeinden zu tieferen Beiträgen führen. Grund dafür ist aber nicht der temporäre Zentrumslastenausgeich für die Stadt St.Gallen, sondern eine Anpassung beim soziodemografischen Sonderlastenausgleich: Der Kanton will die bisher geltenden ungleichen Beitragssätze für die Gemeinden vereinheitlichen, dies aufgrund einer neuen Bemessung. Diese würde dazu dazu führen, dass 24 Gemeinden künftig weniger Beiträge bekommen, weil sie in den Bereichen «Familie und Jugend», «Sozialhilfe» und «stationäre Pflege» weniger überdurchschnittliche Lasten tragen müssen. Es wäre also nicht so, dass die betroffenen Gemeinden weniger erhalten, weil die Stadt mehr erhält.
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  • En echte St.Galler 23. April 2025 20:29
    Finde ich schade! Zuerst alle Angebote in der Stadt einschränken und verunmöglichen (Parkplatzituation, Marktplatz usw) und jetzt rummjammern.
    Ihr braucht nicht mit Angebotseinschränkung zu drohen, denn dieses habt ihr als Stadtregierung selber verursacht.
    Ihr wolltet eine grüne, verkehrsfreie Innenstadt. Jetzt kommt die Quittung.
    2 Antworten » Antworten
  • Evelyne ENGELER M 03. Mai 2025 17:08
    Dieser Meinung bin ich auch. Ich hätte es nicht besser formulieren können!
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  • Canan Kesebir 13. Mai 2025 07:26
    Das stimmt so ganz sicher nicht, denn Velofahrer und Fußgänger brauchen zum einen auch Raum in der Stadt. Zudem gibt es in St. Gallen Stadt einen hervorragenden öffentlichen Nahverkehr. Jedoch wären kulturelle Einrichtungen, Schwimmbäder und weitere wichtige, soziale Anlaufstellen von Kürzungen betroffen. Weiterhin wird das Thema um Klimaschutz in Städten unterschätzt, denn versiegelte Böden und Plätze heizen die Stadt unnötig auf.
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