Bei einem ersten Austausch mit Markthändlerinnen und Markthändlern am 15. Juni 2019 (siehe Medienmitteilung vom 20. Juni 2019) zeigten sich die sehr unterschiedlichen Bedürfnisse der einzelnen Marktteilnehmenden. Es zeigte sich auch, dass der seit April 2019 eingeführte Kompromiss, mit der Öffnungszeit 8 bis 15 Uhr, für die einen zu lang und für die anderen zu kurz ist. Eine in der Schweiz wohl einmalige Herausforderung sind zudem die unterschiedlichen Märkte. Keine andere Stadt dürfte neben den wöchentlichen Märkten auch einen ständigen Markt kennen.
Der Austausch mit den Markthändlerinnen und Markthändlern ergab, dass zwei Schliessungszeiten den sehr unterschiedlichen Bedürfnissen am besten gerecht werden. In einer schriftlichen Umfrage, bei der sowohl die Teilnehmenden der Wochenmärkte wie auch jene des ständigen Marktes und der Rondelle miteinbezogen wurden, evaluierte die Stadtpolizei St.Gallen die neuen Schliessungszeiten.
Einigung auf zwei Schliessungszeiten
An einem zweiten Austausch vom 29. Juni 2019 wurden durch Stadträtin Sonja Lüthi und Ralph Hurni, Kommandant der Stadtpolizei St.Gallen, die Ergebnisse der Umfrage und Lösungsvorschläge präsentiert. Die Markthändlerinnen und Markthändler einigten sich sowohl für Mittwoch wie auch für Samstag auf zwei Schliessungszeiten. Die Wochenmarktstände schliessen am Mittwoch zukünftig um 13 oder 18 Uhr und am Samstag um 15 oder 17 Uhr. Jeweils um spätestens 8:30 Uhr müssen alle Marktteilnehmenden verkaufsbereit sein.
Aufgrund der von den Marktteilnehmenden gewählten Schliessungszeit werden zudem die Standorte der Marktstände überprüft und angepasst. Es ist bei zwei Schliessungszeiten wichtig, dass jene die bereits früher gehen den Marktbetrieb möglichst nicht stören. Daher werden Marktstände, welche bereits am frühen Nachmittag abgebaut werden, östlich platziert. Marktstände welche bis zum Abend stehen bleiben, werden auf dem westlichen Marktplatz positioniert. Die Markthändlerinnen und Markthändler sind sich des Umstandes bewusst, dass die Wahl der Öffnungszeit den Standort bestimmt. Sie können individuell abwägen, ob sie ihre Priorität bei der Öffnungszeit oder dem Standort setzen.
Weiteres Vorgehen
Die neuen Öffnungszeiten werden auf Samstag, 3. August 2019 eingeführt. Die Stadtpolizei St.Gallen wird nun die entsprechenden Bewilligungen ausarbeiten und erteilen. Zudem werden die Standorte der einzelnen Marktstände gemäss deren Öffnungszeiten angepasst. Begleitend werden Flyer mit den neuen Öffnungszeiten und Standorten, welche die Marktteilnehmenden ihrer Kundschaft abgeben können, durch die Stadtpolizei St.Gallen zur Verfügung gestellt.