Die Stadt St.Gallen schlägt das nächste Kapitel der Geschichte des Voliere-Gebäudes auf: Mit dem Auszug der Volieren-Gesellschaft auf Ende 2025 eröffnen sich neue Nutzungsmöglichkeiten für das denkmalgeschützte Gebäude und dessen direkte Umgebung. Als Eigentümerin sieht die Stadt grosses Potenzial für eine Umnutzung und Neuausrichtung. Deshalb sucht das Hochbauamt im Rahmen eines Ausschreibungsverfahrens eine Projektidee mit Nutzungs- und Betriebskonzept.
Die Ornithologische Gesellschaft St.Gallen wurde 1879 gegründet. Aus ihr erwuchs die Voliere-Gesellschaft St.Gallen. 1892 wurde erstmals im Stadtpark eine achteckige Voliere erstellt. Das heutige Gebäude wurde anlässlich der Gartenbauausstellung 1938 im östlichen Teil des Stadtparks durch den Architekten und Stadtbaumeister Paul Trüdinger (1895-1961) geplant und erbaut. Es steht heute unter Denkmalschutz und gilt als architektonisches Zeitdokument des damaligen «Neuen Bauens». 1991 wurden das Gebäude und die Gehege, sowie die Umgebung, ohne die äussere Gestalt zu verändern, restauriert.
Ende 2020 ist der 1991 abgeschlossene Vertrag zwischen der Stadt St.Gallen (Eigentümerin) und der Voliere-Gesellschaft St.Gallen ausgelaufen. Seit mehreren Jahren ist bekannt, dass eine bauliche Sanierung des Voliere-Gebäudes und der Aussenanlage dringend notwendig ist. Diese Arbeiten wurden aufgrund fehlender Perspektiven immer wieder aufgeschoben.
Die Stadt St.Gallen verfolgt mit ihrer Vision 2030 das Ziel, den urbanen Lebensraum nachhaltig zu stärken. Zentrale Leitlinien dabei sind ein attraktiver öffentlicher Raum, verdichtete Bauweise mit hoher Qualität, lebendige Quartiere sowie vielfältige Grün- und Freiräume. Die Innenstadt soll Wohnen, Arbeiten, Freizeit, Kultur und Einkaufen zu einem urbanen Ganzen vereinen. In diesem Rahmen arbeitet die Stadt gezielt an der Aufwertung des Stadtparks – einem der bedeutendsten grünen Räume mitten im Herzen St.Gallens. Der Stadtpark verbindet Aufenthaltsqualität mit Erholung, Begegnung und urbanem Flair und ist damit ein Schlüsselort für die Umsetzung der städtischen Entwicklungsziele. Die Neuausrichtung des Voliere-Gebäudes ist eine Teilaufgabe der umfassenden Stadtpark-Aufwertung, die auf Erkenntnissen aus dem partizipativen Prozess beruht. Das Voliere-Gebäude soll einer neuen, zeitgemässen Nutzung zugeführt werden und künftig wieder als lebendiger Ort für die Bevölkerung wirken. Mit der Suche nach einem geeigneten Betreiber oder einer Betreiberin setzt die Stadt einen wichtigen Schritt, zur Transformation dieses besonderen Ortes.
Zielsetzung
Mit diesem Verfahren sucht die Stadt St.Gallen eine Betreiberin oder einen Betreiber mit neuem Nutzungs- respektive Betriebskonzept für das ehemalige Voliere-Gebäude. Mit dem Ziel, dieses baulich wie auch betrieblich in eine tragfähige Zukunft zu überführen und dank der neuen Ausrichtung des Gebäudes für die städtische Bevölkerung einen Mehrwert zu generieren. Gesucht werden innovative, zeitgenössische und eigenständige Projektideen und Nutzungskonzepte, gern auch transdisziplinärer Art.
Ein geschichtsträchtiger Ort soll neu gedacht, umgenutzt, Chancen eröffnet und Synergien gemeinschaftlich weiterentwickelt werden. Es soll ein neuer Treffpunkt entstehen, der die Angebote im Stadtpark ergänzt. So kann auch der Voliere-Weier in die Betrachtungen mit einbezogen werden. Mit der neuen Nutzung des Voliere-Gebäudes wird auch eine Aufwertung des Südeingangs des Kulturmuseums angestrebt.
Die Eigentümerin legt grossen Wert auf einen sorgfältigen Umgang und eine differenzierte Auseinandersetzung mit der Bausubstanz und der Örtlichkeit. Die zukünftige Nutzung soll einerseits den Bestand würdigen und andererseits zu einer überzeugenden Transformation führen.
Als Eigentümerin sieht die Stadt St.Gallen ein grosses Potenzial für die Umnutzung und Neuausrichtung des ehemaligen Voliere-Gebäudes hin zu einem neu gedachten Ort der Begegnung. Sie will die Voliere im Stadtpark entwickeln und nutzt die Zeit der Veränderungen im Stadtpark für diesen Prozess.
Mit dieser Ausschreibung sucht die Stadt St.Gallen eine Projektidee mit Nutzungskonzept und einer Betreiberin oder einem Betreiber ab Frühsommer 2029 für das denkmalgeschützte Gebäude. Der Betrieb wird vorerst auf 5 Jahre beschränkt, jedoch mit Option auf Verlängerungen.
Zwischennutzung
Bis zur Inbetriebnahme der neuen Nutzung im Frühsommer 2029 wird der Volieren-Vorplatz vom Verein «Voliere im Park» für drei Saisons zur sommerlichen Zwischennutzung bespielt; auf das ausgeschriebene Verfahren und dessen Ausgang hat diese Zwischennutzung keinen Einfluss.
Bauliche Massnahmen
Die übergeordneten denkmalpflegerischen Sanierungsmassnahmen am und im Gebäude inkl. Grabarbeiten werden vom städtischen Hochbauamt, Stadtgrün und der Denkmalpflege geplant und umgesetzt.
Die Kosten für die baulichen Sanierungs- und Erneuerungsmassnahmen werden von der Stadt St.Gallen getragen.
Die Betreiberschaft übernimmt den sanierten Bau zur Miete und ist für den Mieterinnenausbau selbst verantwortlich.
Gesamtaufwertung Stadtpark
Die Realisierung einer ganzheitlichen Aufwertung des Stadtparks ist in Planung. Derzeit wird von Stadtgrün ein Vorprojekt für die Sanierung, Neugestaltung und ökologische Aufwertung des Stadtparkes erarbeitet.
Die Bauarbeiten werden den Stadtpark verändern und beeinflussen. Das umgenutzte Volieren-Gebäude soll Teil dieser Gesamtaufwertung werden und mit dessen Neuausrichtung einen belebenden Impuls zu einem zeitgemässen Stadtpark beisteuern.
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|---|---|
| Ausschreibung und Auswahlverfahren Nutzungskonzept | Herbst 2025 – Frühling 2026 |
| Vorprojekt Sanierung | Juli 2026 – März 2027 |
| Projektierung Sanierung | April – Ende 2027 |
| Ausführungsplanung / Bewilligungsverfahren Sanierung | Januar – September 2028 |
| Sanierung / Nutzungseinbau (Mieterausbau) | Oktober 2028 – bis Juni 2029 |
| Inbetriebnahme neue Nutzung | Frühsommer 2029 |
Beurteilungsgremium
Das Beurteilungsgremium des gesamten Prozesses setzt sich wie folgt zusammen:
- Céline Bessire, Architektin, Zürich
- Nina Keel, Kunsthistorikerin und Kuratorin, St.Gallen
- Markus Buschor, Stadtrat, St.Gallen
- Christof Helbling, Stadtbaumeister St.Gallen, Vorsitz
- Samuel Zuberbühler, Leiter Standortförderung, St.Gallen
- Ragnar Scherrer, Leiter Portfolioentwicklung / Stv. Leiter Hochbauamt Stadt St.Gallen (Ersatz)
Beratend:
- Klaudia Frykowska, Denkmalpflege, Stadt St.Gallen
- Manuela Locher, Projektleiterin Stadtgrün, Stadt St.Gallen
- Stefan Meile, Projektentwicklung Hochbauamt Stadt St.Gallen
- Monique Santner, Wettbewerbsverfahren Hochbauamt Stadt St.Gallen
- Kristin Schmidt, Kulturförderung, Stadt St.Gallen
Sollte sich die Zusammensetzung des Beurteilungsgremiums ändern oder im Laufe des Prozesses weiteres Fachwissen nötig werden, können zusätzliche Personen hinzugezogen werden.
Verbindlichkeit und Rechtsschutz
Durch die Teilnahme an der Ausschreibung anerkennen die Teilnehmenden die Ausschreibungsbestimmungen, die Fragenbeantwortung sowie den Entscheid und die Empfehlungen des Beurteilungsgremiums in Ermessensfragen.
Weiterbearbeitung und Realisation
Aus finanziellen, technischen, rechtlichen und/oder politischen Gründen können Unterbrüche und Verzögerungen nach jeder Projektphase auftreten. Dies berechtigt die Anbietenden nicht zu finanziellen Nachforderungen.
Urheberrecht
Das Urheberrecht an den Konzepten verbleibt bei den Verfassenden. Die eingereichten Unterlagen gehen ins Eigentum der Auftraggeberin über. Die Auftraggeberin und die Teilnehmenden haben das Recht zur Veröffentlichung. Dabei sind Auftraggeberin und die Projektverfassenden stets zu nennen.
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|---|---|
| Eigentümerin | Stadt St.Gallen |
| Ausschreibende Stelle | Stadt St.Gallen Hochbauamt Amtshaus Neugasse 1 CH-9004 St.Gallen |
| Büroöffnungszeiten | Mo – Do 8.30 – 11.30 Uhr |
| Telefon | +41 71 224 55 82 |
| info.hochbauamt@stadt.sg.ch | |
| Vermerk | Voliere-Gebäude 2029plus |
| Begehung | Das Voliere-Gebäude ist am Mittwoch, 29. Oktober 2025, von 10 – 11 Uhr zur Besichtigung geöffnet. |
| Fragen und Kontakt | Fragen sind mit dem Vermerk «Voliere-Gebäude 2029plus» bis 31. Oktober 2025 schriftlich an info.hochbauamt@stadt.sg.ch einzureichen und werden ausschliesslich schriftlich beantwortet. Die Fragenbeantwortung (anonymisiert) wird in den abgegebenen Unterlagen aufgeschaltet. |
| Abgegebene Grundlagen |
|
Sie realisieren für die Voliere eine Projektidee mit Nutzungskonzept und betreiben diese ab Frühling/Sommer 2029. Dazu gehören die folgenden Hauptaufgaben:
- Sie sind verantwortlich für den Betrieb eines attraktiven, atmosphärisch passenden, den Ort berücksichtigenden Angebotes.
- Sie organisieren und gestalten die notwendige Infrastruktur, Kommunikation und Vermarktung rund um Ihre Nutzung.
- Sie sind verantwortlich für den gesamten planerischen, baulichen (Mieterinnenausbau) und betrieblichen Ablauf, die Umsetzung- und Kostenplanung Ihres Projektes.
- Sie berücksichtigen und gewährleisten die Schnittstellen der planerischen und baulichen Zusammenarbeit zwischen Sanierungsarbeiten (Stadt St.Gallen) und Mieterinnenausbau (Betreiberin), für eine erfolgreiche Umsetzung. (Diese sind abhängig vom Nutzungskonzept und werden zu einem späteren Zeitpunkt festgelegt)
- Die Kosten für den Mieterausbau liegen bei der Betreiberin (Nutzungsbedingungen). Die Mietkosten gliedern sich in eine der Nutzung angepasste Sockelmiete und eine Umsatzbeteiligung.
Teilnahmeberechtigt sind innovative, gerne auch junge Teams, Einzelpersonen und interdisziplinäre Kollektive.
Für Ihre Bewerbung stehen Ihnen folgende Unterlagen zur Verfügung.
Als Gebäude von öffentlichem Interesse und Wirkung sollen folgende Nutzungsarten verfolgt werden:
- Ein Begegnungsort mit Angeboten aus den Bereichen Kultur, Kunst, Kreativwirtschaft, Natur, Gewerbe usw.
- Für die Bevölkerung ein ergänzendes Angebot im Stadtpark.
- Ein Mehrwert für den Stadtpark, das Quartier oder die Stadt im Allgemeinen.
- Eine neue Adresse für das Museumsquartier, eine Ergänzung zu den Angeboten der drei Häuser (Theater, Kunstmuseum, Kulturmuseum)
- Der Gestaltungsperimeter im und um das Volieren-Gebäude ist definiert und soll bei der Projektidee entsprechend eingehalten werden (siehe Dokumentation).
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|---|---|
| Gestaltungsperimeter | Voliere-Gebäude und Vorplatz bauliche Interventionen resp. denkmalpflegerische Sanierung (Stadt) und Mieterausbau (Nutzer und Betreiber) |
| Betrachtungsperimeter | Gestaltungsperimeter mit Voliere-Weier Interventionen können konzeptionell aufgezeigt werden |
| Bezugsperimeter | Stadtpark Miteinbezug Verbindungswege, keine baulichen Interventionen |
- Die jetzige Zoneneinteilung «Grünzone S» des Stadtparkes, welche keine ganzjährlichen Gastronutzung erlaubt, kann für das Verfahren vernachlässigt werden. Im Rahmen der bevorstehenden Ortsplanrevision wird, die momentan nicht vorhandene Nutzungsflexibilität ermöglicht.
- Die Liegenschaft befindet sich im Bundesinventar schützenswerter Bauten und Ortsbilder der Schweiz ISOS mit Erhaltungsziel a (Umgebungszone) und die Voliere ist im Inventar schützenswerter Bauten der Stadt aufgeführt. Es finden die Bestimmungen der Bauordnung (BO) sowie des Baugesetzes (BauG) bzw. des Planungs- und Baugesetzes (PBG) Anwendung.
- Die baurechtlichen (Sicherheit, Brandschutz etc.) und denkmalpflegerischen Auflagen für die Nutzung sind integraler Bestandteil der Nutzungsbedingungen und müssen zu jeder Zeit erfüllt werden.
- Je nach Baufortschritt der Aufwertungsarbeiten im Stadtpark kann es über das Jahr 2029 hinaus rund um das Volieren-Gebäude zu Bauinstallationen und -tätigkeiten kommen.
- Die Stadt St.Gallen leistet keine finanzielle Unterstützung für den Nutzungseinbau und keine finanziellen Beiträge. Der Vertrag zwischen der Betreiberin bzw. dem Betreiber und der Stadt St.Gallen orientiert sich an den Möglichkeiten des Nutzungskonzeptes und wird später festgelegt.
Phase I
In der ersten Phase bewerben Sie sich mittels Bewerbungsformular (online) bis am Freitag, 21. November 2025 für den Prozess. Siehe Zeitplan und Termine
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|---|---|
| Entschädigung | Für die Teilnahme an der Bewerbungsphase wird keine Entschädigung ausgerichtet. |
| Verpflichtung | Mit der Bewerbung verpflichten sich die Bewerbenden, bei Auswahl für die Teilnahme an der Ausschreibung fristgerecht einen vollständigen Beitrag einzureichen. |
| Eignungskriterien |
(Die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung) |
| Einzureichende Bewerbungsunterlagen | Ausgefülltes Formular (online) Projektidee in Text und Bild (2x A4) |
| Projektidee |
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| Auswahl | Aufgrund der eingereichten Unterlagen und den Angaben auf dem Bewerbungsformular sichtet das Beurteilungsgremium die eingegangenen Bewerbungen und nimmt die Auswahl vor. (maximal fünf Bewerbungen) Die Bewerbenden werden per E-Mail informiert. |
| Bewerbungen | Die Liste der eingegangenen Bewerbungen und der Personen und Projektideen werden nicht publiziert. |
Phase II
In der zweiten Phase vertiefen die ausgewählten Teams ihre Projektidee mit Nutzungs- und Betriebskonzept zur Umnutzung des Voliere-Gebäudes.
Abgabe
Die vollständigen Unterlagen sind mit dem Vermerk «Voliere-Gebäude 2029plus» per E-Mail beim Hochbauamt der Stadt St.Gallen (siehe Ablauf und Grundlagen) mit Download-Link einzureichen.
Einzureichende Unterlagen:
- Projektidee mit Nutzungskonzept in Text und Bild (max. 20 A4-Seiten)
- Kostenberechnung und Planerfolgsrechnung
- QR-Rechnung (ES), Entschädigungsauszahlung
Es sind alle Unterlagen in digitaler Form im PDF-Format in einer mit der für den Print notwendigen Auflösung abzugeben (Gesamtabgabe max. 30 MB).
Verspätete oder unvollständige Unterlagen führen zum Ausschluss.
Das Projekt gibt Antworten auf folgende Punkte:
- Sie zeigen auf, welche grundsätzliche Vision Sie mit der Umnutzung der Voliere verfolgen und wie das Angebot konzeptionell erscheint (Design, Atmosphäre, Angebotsideen etc.). Dabei berücksichtigen Sie die Ansätze der Nutzungsvision und die Nutzungsbedingungen.
- Sie geben der Nutzung einen Namen und ein einheitliches Erscheinungsbild, schaffen eine neue Adresse im Stadtpark.
- Sie versuchen, durch kreative und innovative Ansätze, neuartige Angebote zu schaffen.
- Sie bieten ein Angebot mit einem Anspruch an Qualität und Ästhetik.
- Sie beachten Aspekte der Ökologie und Diversität.
- Sie zeigen auf, wie Sie sich organisieren und definieren die Zuständigkeiten.
- Sie zeigen die nötigen baulichen Massnahmen (Mieterausbau) planerisch und kostenmässig auf.
- Sie legen anhand einer fünfjährigen Planerfolgsrechnung für die Jahre 2029 bis 2033 Ihr Finanzierungsmodell dar und weisen die Finanzquellen aus.
Präsentation
Die Projektidee mit Nutzungskonzept wird dem Beurteilungsgremium präsentiert, welches diese beurteilt und entscheidet.
Verschiedene Mittel der Visualisierung und Präsentation wie zum Beispiel Modelle, Film, Performance etc. sind möglich und selbst mitzubringen. (Präsentationszeitfenster 15 min). Für die Präsentation ist es erwünscht, dass das Projektteam mehrheitlich vollzählig erscheint. Eine Einladung zur Projektpräsentation erhalten Sie nach dem Eingang der Projektabgaben. (siehe Zeitplan und Termine)
Die Teilnahme und Abgabe der Unterlagen mit Erfüllung aller geforderten Aufgaben und der Präsentation wird pauschal mit je CHF 3'000.- (exkl. MWST) entschädigt.
Die zur Umsetzung empfohlene Projektidee wird mit zusätzlich CHF 3’000.- (exkl. MWST) entschädigt.
Die Auszahlung der Entschädigung erfolgt an das federführende Mitglied (QR-Rechnung). Die Aufteilung ist Sache des Teams.
Beurteilungskriterien (Die Reihenfolge entspricht keiner Gewichtung):
- Vision
- Konzept
- Innovation / Kreativität
- Qualität / Ästhetik
- Differenzierte Auseinandersetzung mit baulichem Bestand (Pavillon des Neuen Bauens)
- Budget / Finanzierungskonzept 2029-2033
Die Teilnehmenden werden vom Beurteilungsgremium über den Entscheid benachrichtigt.
Der Entscheid des Beurteilungsgremiums wird den Teilnehmenden zugeschickt. Die Tages- und Fachpresse wird im Rahmen einer Medienmitteilung informiert.
Der Siegerbeitrag geht in das Eigentum des Hochbauamts der Stadt St.Gallen über. Die übrigen Projekte können von den Verfassenden nach Veröffentlichung und Abschluss des Verfahrens zurückgenommen werden. Nach Ablauf eines Monats nach Abschluss des Verfahrens verfügt die Auftraggeberin über die nicht abgeholten Arbeiten.
Bei der Materialwahl sind die Empfehlungen des Vereins eco-bau zu befolgen. Die geltenden Normen, Gesetze und Verordnungen, auch bezüglich hindernisfreiem Bauen, Sicherheit, Fluchtwegen und Brandschutz sind zu beachten:
Brandschutzvorschriften neues Fenster
Hindernisfrei Bauen neues Fenster
Unfallverhütung neues Fenster
Baugesetz Kanton SG neues Fenster
Bauordnung Stadt SG neues Fenster
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|---|---|
| Start Ausschreibung | Montag, 6. Oktober 2025 |
| Begehung und Besichtigung | Mittwoch, 29. Oktober 2025 |
| Fragenstellung (per Mail) | bis Freitag, 31. Oktober 2025 |
| Fragenbeantwortung | bis Freitag, 7. November 2025 |
Phase I: Einreichung Bewerbung (online) mit Projektidee und Nutzungskonzept |
Freitag, 21. November 2025 |
| Information der Entscheide an die Bewerbenden | bis Mittwoch, 17. Dezember 2025 |
| Phase II: Erarbeitung des Projektes | Januar 2026 bis Ende März 2026 |
| Phase II: Abgabe des Projektes | bis Montag, 30. März 2026 |
Projektpräsentation vor dem Beurteilungsgremium (Einladung folgt) |
Donnerstag, 30. April 2026 |
| Information und Entscheid an die Teilnehmerschaft | bis Freitag, 15. Mai 2026 |
| Start Umsetzung | Sommer 2026 |
Download Unterlagen
- Voliere-Gebäude Stadtpark: Dokumentation Nutzungsbedingungen (868 kB, PDF)
- Inventarblatt Stadtpark (199 kB, PDF)
- Denkmalpflegerische Einschätzung zur Schutzwürdigkeit (2464 kB, PDF)
- Fotodoku DIE MODERNE IM KLEINEN (562 kB, PDF)
- Fragenbeantwortung Voliere-Gebäude2029plus (238 kB, PDF)
- Fotodoku Begehung Voliere-Gebäude2029plus (4723 kB, PDF)
Download: Pläne
- Basispläne der bestehenden Anlage als PDF (306 kB, PDF)
- Basispläne der bestehenden Anlage als DWG (332 kB, DWG)
- Orthofotografie Stadtpark (4235 kB, PDF)
- Vegetationsflächen Stadtpark (2635 kB, PDF)
- Situationsplan Stadtpark 1_500 als PDF (1056 kB, PDF)
- Situationsplan Stadtpark 1_500 als DWG (518 kB, DWG)
