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Rahmennutzungsplanung, Bau- und Zonenordnung

Die Nutzungsplanung zielt auf eine geordnete Siedlungsentwicklung. Die strategisch ausgerichtete Stadtentwicklungsplanung (vgl. kommunale Richtplanung) wird im Zonenplan (Nutzungsplan) umgesetzt. Der Zonenplan ist das grundeigentümerverbindliche Planungsinstrument. Als Ergänzung zur Bauordnung regelt er beispielsweise die Abgrenzung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet. Innerhalb der Bauzone legt er die zulässigen Nutzungen und die Bauvorschriften fest. Er bezeichnet Gebiete, in denen die spezifischen Qualitäten zu erhalten sind, wie z.B. Landschaftsschutz-, Ortsbildschutz- sowie Baumschutzgebiete. Die Nutzungsplanung zeichnet sich durch eine zukunftsgerichtete Gesamtsicht aus.