Rechtsgültiger Zonenplan und Bauordnung
Mit der Nutzungsplanung wird die zulässige Bodennutzung bezüglich Art und Mass parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich festgelegt. Unter dem Begriff der Nutzungsplanung wird die Rahmennutzungsplanung (Zonenplan und Bauordnung) sowie die Sondernutzungsplanung verstanden.
Gesamtrevision Bau- und Zonenordnung
Die Stadt St.Gallen ist seit 2017 mit der Revision der Bau- und Zonenordnung (BZO) beschäftigt. Die Erkenntnisse verschiedener Strategien zur Stadtentwicklung fliessen zunächst in die Anpassung des behördenverbindlichen städtischen Richtplans ein und schliesslich in die Gesamtrevision der grundeigentümerverbindlichen Bau- und Zonenordnung (BZO).
Vision
Das neue kantonale Planungs- und Baugesetz PBG (in Kraft seit 2017), schreibt vor, dass die politischen Gemeinden ihre Zonenpläne und Baureglemente innert zehn Jahren seit Inkrafttreten an das neue Recht anzupassen haben.
Voraussetzung für die Genehmigung dieser Revision ist gemäss kantonalem Richtplan der Nachweis einer angemessenen Siedlungsentwicklung nach innen, bzw. die Erarbeitung einer Innenentwicklungsstrategie. Deren Erkenntnisse werden zunächst bei der Anpassung des städtischen Richtplans 2021/2022 berücksichtigt. Gleichzeitig nutzt die Stadt St.Gallen die Chance, weitere strategische Grundlagen für die Stadtentwicklung zu erarbeiten: Nebst der Innenentwicklungsstrategie beinhalten die Legislaturziele 2017-2020 die Erarbeitung einer Wohnraumstrategie und Liegenschaftenstrategie. Als weiteres wichtiges Thema wird eine Freiraumstrategie erarbeitet. Diese Strategien werden im Hinblick auf die Vision 2030 des Stadtrats und auf Basis der Perspektive zur räumlichen Stadtentwicklung des Stadtentwicklungs-Lenkungsausschusses SELA koordiniert.
Kurz zusammengefasst: Wichtige Themen mit Raumrelevanz im gebauten Raum werden in den Strategien erarbeitet und im Richtplan verankert, damit später die grundeigentümerverbindlichen Vorgaben in Form der BZO ins Recht gesetzt werden können.
Strategien der Stadtentwicklung
Die vier Strategien bereiten einzelne Themen der Stadtentwicklung auf, konkretisieren die Ziele der Stadtentwicklungspolitik und prägen die künftige Praxis der Stadtverwaltung in Form von Leitlinien, Handlungsfeldern und Massnahmen. Sie erklären, in welchem Kontext der gesamtstädtischen Entwicklung Planungen und Bauvorhaben eingeordnet werden sollen.
Innenentwicklungsstrategie: Wo, wie und wie viel kann und soll in St.Gallen weitergebaut werden?
Freiraumstrategie: Wo und mit welchen Massnahmen können Freiräume (z.B. Plätze, Parks, Freizeitanlagen, Gärten) gestärkt werden?
Wohnraumstrategie: Wie wohnen die St.Gallerinnen und St.Galler heute und wie werden sie es in Zukunft tun?
Liegenschaftenstrategie: Wie und wo kann und soll mit städtischen Liegenschaften eine aktive und nachhaltige Bodenpolitik sowie die gewünschte Siedlungsentwicklung unterstützt werden?
Stadtraumkonzept: Wie soll sich die Stadt St.Gallen baulich weiterentwickeln? Wie sollen dabei die Eigenarten der Quartiere bewahrt werden? Und wie lässt sich der urbane Lebensraum qualitativ verbessern?
Entwicklungsperspektiven Arbeitsplatzgebiete: Wie können die Arbeitsplatzgebiete der Stadt St.Gallen quantitativ und qualitativ entwickelt werden?
Richtplan
Der kommunale Richtplan, erstmals erstellt im Jahre 2012, koordiniert raumrelevante Vorhaben im Hinblick auf die anzustrebende räumliche Entwicklung und setzt raumrelevante Strategieelemente um. Er koordiniert die raumplanerisch relevanten Bereiche «Siedlung», «Landschaft» und «Verkehr» und sichert diese behördenwegleitend in Form einer Karte und Beschlüssen ab.
Er dient als Führungs-, Koordinations- und Planungsinstrument sowie politisch abgestützte Grundlage der künftigen raumrelevanten Tätigkeiten der Behörden und der Verwaltung. Er formuliert Aufgaben für die Planung und weist öffentliche Interessen räumlich zu. Er nimmt notwendige Interessenabwägungen vor oder zeigt auf, wo solche noch durchzuführen sind.
Damit der kommunale Richtplan aktuell bleibt, muss er periodisch nachgeführt werden. In den Jahren 2021/2022 wurde erstmals eine Nachführung / Aktualisierung vogenommen. Kernstück der Anpassung ist die Aufnahme der raumrelevanten Strategien, insbesondere der Innenentwicklungsstrategie und Freiraumstrategie. Vom 1. April bis zum 31. Mai 2022 hatten Bevölkerung, Parteien und Interessenvertretende Gelegenheit, sich im Rahmen einer öffentlichen Mitwirkung zur Anpassung zu äussern. Im Frühling 2023 soll er vom Stadtparlament beraten und verabschiedet werden. Dies bildet eine wichtige und zwingende Voraussetzung zur Weiterführung der BZO-Revision.
- Medieninformation vom 30. März 2022 (Start öffentliche Mitwirkung)
- Medieninformation vom 22. September 2022 (Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung)
- Richtplan
Bau- und Zonenordnung
Die Bau- und Zonenordnung umfasst den Zonenplan und die Bauordnung. Diese regeln die zulässige bauliche Nutzung bezüglich Art und Mass grundeigentümerverbindlich und definieren die Zonen im Zonenplan parzellenscharf. Die aktuelle Zonenplanung stammt in den Grundzügen aus dem Jahr 1980 und wurde bislang einmal einer Teilrevision unterzogen (2001, 2002, 2006).
Die Innenentwicklungs-, die Wohnraum- und die Freiraumstrategie werden von der Stadtplanung in Zusammenarbeit mit externen Fachbüros erarbeitet, die Liegenschaftenstrategie unter Federführung der Dienststelle Liegenschaften. Alle Strategien werden dem Stadtrat zur Verabschiedung vorgelegt.
Die Anpassung des Richtplans wird insbesondere von der Stadtplanung, vom Tiefbauamt und von Stadtgrün vorgenommen. Nach der Verabschiedung im Stadtrat wird die Richtplan-Anpassung dem Parlament zur Beschlussfassung vorgelegt. Konkret handelt es sich um die erste Anpassung und Nachführung des 2012 erarbeiteten Richtplans.
Die Bau- und Zonenordnung wird von der Direktion Planung und Bau erarbeitet, vom Stadtrat verabschiedet und dem Stadtparlament zur Beschlussfassung vorgelegt. Genauer handelt es sich um eine Anpassung der Zonenplan und Bauordnung von 2006.
Der Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Falls dieses ergriffen wird, käme es zu einer Volksabstimmung. Während der Erarbeitung findet eine Anhörung mit internen und externen Fachpersonen statt, später folgt eine öffentliche Mitwirkung. Die Rechtserlasse werden der öffentlichen Planauflage unterstellt (30 Tage).
«Stadthorizonte»
Zwischen 2021 und 2022 vermittelte die Stadtplanung an vier öffentlichen Veranstaltungen Themen zur Stadtentwicklung im Zusammenhang der bevorstehenden Revision Bau- und Zonenordnung. Diese können hier nachgeschaut werden.