Die Höhe der Elternbeiträge ist im Tarifreglement Tagesbetreuung vom 22. Januar 2019 geregelt.
Grundlage für die Berechnung des Tarifs sind die finanziellen Verhältnisse der Eltern und Erziehungsberechtigten. Für die Berechnung ist das massgebende Einkommen entscheidend sowie das steuerbare Vermögen. Beträgt das steuerbare Vermögen mehr als CHF 100'000 (Alleinstehende) resp. CHF 150'000 (Verheiratete), gilt unabhängig vom Einkommen der Maximaltarif.
Mit dem Tarifrechner kann der individuelle Tarif für die gewünschten Betreuungseinheiten ermittelt werden.
Tarifrechner Tagesbetreuung
Betreuung für | |
Massgebendes Einkommen (Min 32'000 / Max 95'000) |
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Tarif Morgenbetreuung | - |
Tarif Mittagsbetreuung | - |
Tarif Nachmittagsbetreuung 1 | - |
Tarif Nachmittagsbetreuung 2 | - |
Tarif Ferientag | - |
In den Tarifen sind die Kosten für die Verpflegung (Morgenessen CHF 1.50, Mittagessen CHF 6.00, Zvieri CHF 1.50) enthalten. In Abhängigkeit von übergeordneten Förderbeiträgen gewährt die Stadt St.Gallen einen Rabatt auf die Elternbeiträge. Aktuell liegt der Rabatt bei 10 %.
Die Angaben des Tarifrechners sind ohne Gewähr.