Die Velovorzugsroute ermöglicht eine komfortable und sichere Durchquerung der Stadt St.Gallen. Parallel zu den Hauptachsen kann der Veloverkehr auf verkehrsberuhigten Strassen sowie separaten Velowegen von West nach Ost einfach und sicher unterwegs sein.
Bis 2032 sollen sämtliche Abschnitte der Velovorzugsroute gebaut sein. Dabei sind drei Typen von Wegen vorgesehen.
Velobahn
- Eigene Fahrspur für mindestens zwei Velos nebeneinander
- Ohne Autoverkehr
- In der Regel mit separatem Gehweg
Altstadt / Innenstadt
- Routenführung hauptsächlich innerhalb der Begegnungszone
- Reduktion der Geschwindigkeit und gegenseitige Rücksichtnahme erforderlich
Die Projekte
FAQ's
Auf Velovorzugsrouten soll der Veloverkehr in der Stadt St.Gallen sicher und komfortabler vorankommen. Die Velovorzugsrouten in der Stadt sind entweder als Velostrasse oder als Velobahn ausgeführt. Ein Spezialfall ist der Bereich in der Altstadt / Innenstadt, wo die Velovorzugsroute hauptsächlich durch die Begegnungszone führt und besondere Rücksichtnahme auf den Fussverkehr erforderlich ist.
Der Souverän der Stadt St.Gallen hat mehrfach eine Stärkung des Veloverkehrs gefordert - mit der Annahme der Städteinitiative im Jahr 2010, der Zustimmung der Velo-Initiative durch das Stadtparlament im 2021 und der Annahme des Gegenvorschlags des Stadtrats zur Zukunftsinitiative im Jahr 2021. Das Mobilitätskonzept 2040 der Stadt St.Gallen strebt eine Verdoppelung des Veloverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen an. Mit der Velovorzugsroute können wichtige Puzzlesteine zur Erreichung der Ziele umgesetzt werden.
Die Velovorzugsroute wird im Bereich von Quartierstrassen als «Velostrasse» ausgestaltet. Auf Velostrassen gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h und die Rechtsvortritte sind aufgehoben, sodass den Velofahrenden sichere und möglichst kontiniuerliche Verbindungen zur Verfügung stehen. Das Nebeneinanderfahren von Velos ist auf den Velostrassen in St.Gallen grundsätzlich erlaubt, wenn dabei der übrige Verkehr nicht behindert wird.
Velostrassen sind durch Markierungen mit dem vergrösserten gelben Velo-Piktogramm und teilweise lachsrot eingefärbten Knotenbereichen erkennbar.
Velobahnen sind separate Wege für den Veloverkehr, auf welchen kein oder nur ganz untergeordneter Autoverkehr, z.B. landwirtschaftliche Fahrzeuge gestattet ist. In der Regel wird der Fussverkehr auf Velobahnen auf separaten Gehbereichen geführt.
Viele Ziele in der Altstadt und Innenstadt sollen auch auf der Velovorzugsroute komfortabel erreicht werden. Zudem wird für ein komfortables Vorankommen auf der Velovorzugsroute eine Wegführung mit möglichst geringen Steigungen angestrebt. Da sich die Altstadt und die Innenstadt inmitten der Talsohle befinden, wurde der Routenverlauf entsprechend zentral gewählt.
Da die Route innerhalb der Altstadt und der Innenstadt hauptsächlich in Begegnungszonen geführt wird, ist eine Reduktion der gefahrenen Geschwindigkeiten der Velos und eine gegenseitige Rücksichtnahme aller Verkehrsteilnehmenden erforderlich. Der Fussverkehr ist in Begegnungszonen vortrittsberechtigt.
Auf Velostrassen werden Knotenbereiche teilweise lachsrot eingefärbt. Diese Einfärbungen sollen punktuell die Erkennbarkeit der Velostrasse stärken, auf den Veloverkehr aufmerksam machen und die Fortführung der Routenführung für den Veloverkehr weisen.
Die Beschränkung der Höchstgeschwindigkeiten auf generell 30 km/h bzw. in Begegnungszonen in der Altstadt und Teilen der Innenstadt 20 km/h gilt für Velofahrende genauso wie für die anderen Verkehrsteilnehmenden. Die Velofahrenden werden u.a. mit der Rücksicht-Kampagne für eine gute Rücksichtnahme sensibilisiert. Velofahrende, welche unverhältnismässig schnell fahren, können von der von der Stadtpolizei gebüsst werden.
Der Raum in der Talsohle der Stadt St.Gallen, welche möglichst ohne Steigungen befahren werden kann, ist für den gesamten Verkehr eng bemessen. Separate, vom Autoverkehr getrennte Radwege (Velobahnen) können daher nicht auf der ganzen Länge der Velovorzugsroute gebaut werden. An Orten, wo keine Velobahnen möglich sind, wird die Velovorzugsroute auf Quartierstrassen geführt. Diese Strassen werden jedoch nur von Quell- und Zielverkehr und in der Regel nicht von Durchgangsverkehr befahren werden.