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Die Stadtplanung ist zuständig für die gesetzlich erforderlichen Planungsinstrumente, wie Richt-, Nutzungs- und Sondernutzungspläne und leitet Planungsprozesse. Mit Konzepten für die städtebauliche Entwicklung, den öffentlichen Raum sowie die Freiraumentwicklung fördert sie die nachhaltige Entwicklung unserer Stadt mit qualitätssichernden Planungsverfahren in Zusammenarbeit mit externen Akteuren.

 

Die Stadtplanung ist Ansprechstelle für Fragen zur räumlichen Entwicklung und Gestaltung der Stadt. Die Mitarbeitenden befassen sich mit ihrer Geschichte, dem baukulturellen Erbe, der Struktur und den vielfältigen Nutzungsansprüchen. Um die Qualitäten unseres Lebensraums zu sichern und zu verbessern, erarbeiten sie Grundlagen, Entwicklungsszenarien und begleiten Studienaufträge. Zusammen mit den Beteiligten wählen sie die geeigneten Instrumente, Verfahren und Massnahmen zur Umsetzung.