Finanzielle Entlastung
Betreuungsgutschriften
Wenn jemand pflegebedürftige Verwandte betreut, die in der Nähe wohnen, kann ein Anspruch auf Betreuungsgutschriften bestehen. Dies ist dann der Fall, wenn die pflegebedürftigen Verwandten von der AHV, der IV, der Unfall- oder der Militärversicherung eine Hilflosenentschädigung beziehen. Die Betreuungsgutschrift muss jährlich bei der kantonalen Ausgleichskasse im jeweiligen Wohnsitzkanton geltend gemacht werden. Die Auszahlung der Betreuungsgutschrift erfolgt erst mit der Rente.
Finanzielle Unterstützung: OhO – Ostschweiz hilft Ostschweiz
Unterstützt werden können Menschen mit sehr knappen Mitteln, die aus unterschiedlichen Gründen durch die Maschen des Sozialnetzes gefallen sind. Privatpersonen, Sozialämter, Hilfswerke sowie Anlaufstellen für Menschen in Not können jährlich vom 1. Oktober bis 30. November Gesuche einreichen.
Finanzielle Unterstützung: Winterhilfe St.Gallen
Die Winterhilfe St. Gallen überbrückt dringende finanzielle Notlagen. Die Leistungen werden in der Regel einmalig ausgerichtet. Es muss ein Gesuch gestellt werden, in dem die finanziellen Verhältnisse offengelegt werden müssen.
Individuelle Prämienverbilligung IPV
Personen mit kleinen Budgets können Anrecht auf Prämienverbilligungen (IPV) haben. Damit wird ein Teil der Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung übernommen. Anmeldungen sind jedes Jahr bis am 31. März möglich. Beziehende von Ergänzungsleistungen haben keinen Anspruch auf IPV. Der Online-Rechner gibt Auskunft über einen möglichen Anspruch. Grundlage für die Berechnung ist das Reineinkommen für die zwei Jahre zurückliegende Steuerperiode.
Krankenkassen und Arztrechnungen
Es kann sich lohnen, regelmässig die Krankenversicherung zu überprüfen. Es kann geprüft werden, ob die Grundversicherung und allfällige Zusatzversicherung den aktuellen Bedürfnissen entsprechen und ob die Höhe der Franchise allenfalls angepasst werden muss. Es kann Sinn machen, den Betrag der Höhe der Franchise auf die Seite zu legen. Dann ist das Geld vorhanden, wenn die Arztrechnungen fällig werden. Die Schuldenberatung unterstützt in der Prüfung dieser Themen (siehe Beratungsstellen).
Stipendien und Studiendarlehen
Stipendien oder Studiendarlehen können auch für Erwachsene gesprochen werden, z.B. für Nachholbildung. Die beantragende Person muss Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben.
Zahnärztinnen und Zahnärzte
Zahnärzte rechnen nach unterschiedlichen Taxpunktwerten ab. Dieser Wert hat einen Einfluss auf die Höhe der Kosten. Prüfen Sie den Taxpunktwert ihres Zahnarztes/ ihrer Zahnärztin. Patientinnen und Patienten, die sich eine Zahnbehandlung nicht leisten können und auch keinen Anspruch auf Sozialhilfe und Ergänzungsleistungen haben, sollten ihren Zahnarzt darauf ansprechen. Meist gibt es verschiedene Behandlungsvarianten, darunter auch einfachere Lösungen für geringere Budgets.
Alimente – Inkassohilfe oder Alimentenbevorschussung
Wenn Kinderalimente nicht oder nur unregelmässig bezahlt werden, bietet die Beratungsstelle für Familien Hilfe. Die Beratungsstelle für Familien klärt in einem persönlichen Gespräch die Erfüllung der Voraussetzungen und Anspruchsberechtigung ab. Sind die Voraussetzungen erfüllt, erhält die Gesuchstellerin oder der Gesuchsteller eine Verfügung, in welcher die Höhe der Alimentenbevorschussung festgehalten sind.
Betreuungsentschädigung
Eltern, die ihre Erwerbstätigkeit für die Betreuung ihres gesundheitlich schwer beeinträchtigten Kindes unterbrechen, haben Anspruch auf einen Betreuungsurlaub von maximal vierzehn Wochen, für welchen ein Anspruch auf eine Erwerbsersatzentschädigung besteht.
Elternschaftsbeiträge
Elternschaftsbeiträge können für die ersten 6 Monate, in Härtefällen bis zu einem Jahr nach der Geburt ausgerichtet werden. Anspruch auf Elternschaftsbeiträge haben Personen, die sich persönlich der Pflege und der Erziehung des Kindes widmen, wenn der Lebensunterhalt durch das anrechenbare Einkommen und das Vermögen der Mutter und des Partners nicht gedeckt ist und keine Sozialhilfe bezogen wird. Ob ein Anspruch besteht, kann die AHV-Zweigstelle prüfen.
Günstige Ferien für Familien mit kleinen Budgets
Unterschiedliche Organisationen unterstützen Familien und alleinerziehende Mütter und Väter, die in wirtschaftlich und sozial schwierigen Verhältnissen leben.
Kinderzulagen
Die AHV-Zweigstelle St.Gallen gibt Auskunft und berät über Voraussetzungen und Verfahren betreffend Kinder- und Ausbildungszulagen sowie Familienzulagen in der Landwirtschaft.
Kostenreduktion bei Zahnbehandlungen
Die Stadt kann für Zahnbehandlungen, die in der Kinder- und Jugendzahnklinik der Stadt St. Gallen stattfinden, Beiträge gewähren. Für Behandlungen bei privaten Zahnärztinnen und Zahnärzten werden keine Beiträge gewährt. Es muss ein Gesuch gestellt werden, in dem die finanziellen Verhältnisse offengelegt werden müssen.
Schulfürsorgefonds
Der Schulfürsorgefonds bezweckt die Unterstützung und Förderung sozial benachteiligter, in sozial schwierigen Verhältnissen lebender Schulkinder aus der Stadt St.Gallen. Dies im Schul- wie im Freizeitbereich. Der Bestand des Schulfürsorgefonds hat in den vergangenen Jahren stark abgenommen. Es zeichnet sich ab, dass der Fonds in den nächsten Jahren aufgebraucht wird. Es besteht kein Anspruch auf einen Beitrag.
Subventionierte familienergänzende Kinderbetreuung
Die privaten Kindertagesstätten (Kitas) in der Stadt St.Gallen betreuen Kinder im Alter von drei Monaten bis zum Schuleintritt. Grundlage für die Berechnung des Tarifs sind die finanziellen Verhältnisse der Eltern und Erziehungsberechtigten.
Subventionierter Spielgruppenbesuch
Mit SpiKi erhalten Kinder in der Stadt St.Gallen die Möglichkeit, ein Jahr vor dem Kindergarten ein- oder zweimal pro Woche eine Spielgruppe im eigenen Wohnquartier zu besuchen. Ein Spielgruppenhalbtag à 2 Stunden kostet je nach massgebendem Einkommen der Eltern zwischen 4 und 12 Franken. Die Tarifeinstufung erfolgt mit der Anmeldung in einer Spielgruppe und basiert auf Informationen der Steuerbehörden (Einkommens- und Vermögensverhältnisse).
Tagesbetreuung Schulkinder
Die Tagesbetreuung betreut Schulkinder der städtischen Primarschulen und Kindergärten an fünfzehn Standorten in verschiedenen Quartieren. Von Montag bis Freitag stehen verschiedene Betreuungseinheiten zur Auswahl, auch eine Ganztagesbetreuung während neun Ferienwochen. Für die Berechnung des Tarifs ist das massgebende Einkommen entscheidend sowie das steuerbare Vermögen.
Tagesfamilien
Die Tagesfamilie betreut ein Kind zeitweise bei sich zuhause, meist zusätzlich zu eigenen Kindern. Das Kind wird ab einem halben bis zu fünf Tagen betreut, in der Regel ohne Übernachtung. Die Tagesfamilien werden durch die Fachstelle Kinderbetreuung des Vereins Pflegekinder St.Gallen vermittelt. Die Tarifberechnung erfolgt abgestuft nach Einkommen.
Stipendien und Studiendarlehen
Stipendien oder Studiendarlehen können beantragt werden, falls dem Bewerber, der Bewerberin oder den unterhaltspflichtigen Eltern die vollen Kosten einer Ausbildung oder Weiterbildung nicht zugemutet werden können. Die beantragende Person muss Wohnsitz im Kanton St.Gallen haben.
Für jugendliche Migrantinnen oder Migranten in Brückenangeboten: Schulgelderlass
Jugendliche, die nach der obligatorischen Schulzeit oder bei Zuwanderung nach dem 16. Lebensjahr keine schulische oder berufliche Anschlusslösung gefunden haben, können ein Brückenangebot besuchen. Dieses kostenpflichtige Angebot beinhaltet eine Vorlehre, ein Berufsvorbereitungsjahr oder einen Integrationskurs mit intensivem Sprachtraining. Familien mit geringen finanziellen Möglichkeiten können einen Schulgelderlass beantragen.
Weitere Fonds und Stiftungen
Die Dienststelle Gesellschaftsfragen der Stadt verwaltet verschiedene Fonds. Die Gelder solcher Fonds sind zweckgebunden.
Der Fels'schen Stipendienfonds unterstützt Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt St.Gallen, die höhere Schulen besuchen. Der Stadelmann-Fonds unterstützt bedürftige Lehrlinge und Lehrtöchter schweizerischer Staatszugehörigkeit. Der Lilly Moll Fonds nimmt im Moment keine Anträge entgegen.
Ergänzungsleistungen EL
Ergänzungsleistungen werden an IV-Beziehende ausbezahlt. Sie sollen mithelfen, den Existenzbedarf zu decken.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen, wenn die Ausgaben für Lebenskosten höher sind als die Einnahmen. Der Onlinerechner gibt Auskunft darüber, ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht.
Hilflosenentschädigung/ Assistenzbeitrag
Wer in den alltäglichen Lebensverrichtungen auf Dritthilfe angewiesen ist, kann Anspruch auf eine Hilflosenentschädigung haben. Bezügerinnen und Bezüger einer Hilflosenentschädigung können einen Anspruch auf einen Assistenzbeitrag haben.
Ergänzungsleistungen EL
Ergänzungsleistungen werden an Rentnerinnen und Rentner der AHV oder der IV ausbezahlt. Sie sollen mithelfen, den Existenzbedarf zu decken.
Die Ergänzungsleistungen zur AHV und IV helfen, wenn die Ausgaben für Lebenskosten höher sind als die Einnahmen. Der Onlinerechner gibt Auskunft darüber, ob ein Anspruch auf Ergänzungsleistungen besteht.
Hilfslosenentschädigung / Hilfsmittel
Bezügerinnen und Bezüger von Altersrenten oder Ergänzungsleistungen der AHV erhalten unter gewissen Bedingungen Hilflosenentschädigungen. Zusätzlich können Altersrentnerinnen und -rentner auch Anspruch auf Beiträge an verschiedene Hilfsmittel wie Hörgeräte, Lupenbrillen oder Rollstühle haben.
Individuelle Finanzhilfe
Die individuelle Finanzhilfe unterstützt unter bestimmten Bedingungen bei dringend notwendigen Ausgaben, die weder durch private Mittel noch durch die Sozialversicherungen bezahlt werden. Voraussetzung für eine Individuelle Finanzhilfe ist eine Anmeldung für Ergänzungsleistungen zur AHV. Gesuche werden individuell geprüft und im Rahmen einer Sozialberatung bei Pro Senectute gestellt.
Für ausgesteuerte Arbeitslose ab dem 60. Lebensjahr: Überbrückungsleistungen (ÜL)
Überbrückungsleistungen sichern die Existenz von Menschen ohne Erwerbsarbeit, die über 60 Jahre alt sind und von der ALV-ausgesteuert sind. UL wird temporär bis zum Bezug der Altersrente ausgerichtet. Ein möglicher UL-Anspruch kann bei der SVA St.Gallen geprüft werden.
Bei Heimeintritt
Bei der Planung eines Heimeintritts sollten Franchise, das Hausarztmodell und die Zusatzversicherungen geprüft werden. Die AHV-Zweigstelle berät in diesen Themen.
Finanzschwache Personen, die in ein Heim eintreten, können oftmals nicht das notwendige Depot aufbringen. Die Stadt St.Gallen kann auf Gesuch die Vorauszahlungen übernehmen.
Vergünstigungen und Möglichkeiten zum Sparen
KulturLegi
Fussballmatchs, Theater- oder Zirkusvorstellung, ins Hallenbad oder ins Museum gehen: Mit dem KulturLegi-Ausweis können Menschen mit einem tiefen Einkommen zu vergünstigten Preisen an solchen Veranstaltungen teilnehmen. Die KulturLegi muss bei der Caritas beantragt werden. Für einen Antrag müssen die finanziellen Verhältnisse offengelegt werden.
Caritas-Markt
Mit der KulturLegi können Menschen mit knappen Budgets im Caritas-Markt einkaufen und vergünstigt Lebensmittel, Körperpflegeprodukte, Hygieneartikel, Büro- und Haushaltsartikeln und Reinigungsmittel kaufen.
Tischlein-deck-dich
Um an einer Tischlein-deck-dich-Abgabestelle Lebensmittel zu beziehen wird eine Kundenkarte benötigt. Die Kundenkarte können Menschen erhalten, die in einer Beratung bei ausgewählten Sozialfachstellen sind. In der Stadt St.Gallen ist eine Abgabestelle an der Böcklinstrasse 2 und eine an der Zürcherstrasse 68.
Lebensmittelabgaben: Weitere Stellen
Die Lebensmittelabgaben verstehen sich als Ergänzung zum Caritas Markt, wo günstig eingekauft werden kann. Ein Ausweis ist notwendig und kann über eine Beratung beim kirchlichen Sozialdienst erhalten werden.
RestEssbar St.Gallen
Der Verein RestEssBar St.Gallen sammelt täglich noch essbare Lebensmittel von verschiedenen Lebensmittelläden aus St.Gallen ein. Das Angebot der RestEssBar St.Gallen ist für alle offen und kostenlos zugänglich. Das Ziel ist eine möglichst vollständige Verwertung der Lebensmittel. Interessierte Abnehmerinnen und Abnehmer müssen vorgängig eine Abnehmer*innen-Vereinbarung ausfüllen.
Too good to go
Die App bietet die Möglichkeit, überschüssige Lebensmittel und andere Produkte zu reservieren. Die reservierten Produkte können in den Geschäften und Restaurants abgeholt werden.
Kleidertausch
Für einen Unkostenbeitrag von 10 Franken können maximal 8 Kleidungsstücke gebracht werden und die gleiche Anzahl ausgewählt werden. Dies am regelmässig stattfindenden Kleider-SWAP im Textilmuseum.
Brockenhäuser und Flohmärkte
In zahlreichen Brockenhäusern und Flohmärkten in der Stadt St.Gallen finden sich günstige Gegenstände für Haushalt, Kleider, Möbel, Spielsachen, Bücher und vieles mehr aus zweiter Hand.
Repair-Café
Im Repair-Café wird versucht, kaputte Geräte, Kleidung, Spielzeuge und Accessoires wieder gebrauchsfähig zu machen.
Netzwerk ShareGallen
ShareGallen setzt sich ein für die gemeinsame Nutzung von Gegenständen und Dienstleistungen und bietet eine Plattform für Sharing Initiativen, z.B. die gemeinsame Nutzung von Transportmitteln, den Tausch von Saatgut oder die Ausleihe von Umzugsboxen.
Bibliothek der Dinge
In der Stadtbibliothek Katharinen können neben Büchern auch Gegenstände aus den Bereichen Haushalt, Digitales und Leben mit Kindern ausgeliehen werden.
Kostenlose Berufsberatung und Standortbestimmung für Personen über 40 Jahren
Personen über 40 Jahren können im Rahmen des Projektes «viamia» eine kostenlose berufliche Standortbestimmung und Laufbahnberatung in Anspruch nehmen. Das Angebot richtet sich an Personen mit Wohnsitz im Kanton St.Gallen, die keine vergleichbaren Beratungsangebote von ALV, IV oder Sozialhilfe in Anspruch nehmen.
Beratungsstelle Mütter in Not
Die Beratungsstelle bietet Frauen, die in knappen Verhältnissen leben, kostenlose Beratung und finanzielle Unterstützung an. Die finanzielle Unterstützung richtet sich an Frauen und ihre Familien aus den Kantonen St.Gallen und Appenzell.
Budgetberatung.ch
Die Webseite beinhaltet diverse Budgetbeispiele und nützliche Informationen.
Evangelische Frauenhilfe St.Gallen-Appenzell – Sozialberatung
Die Beratungsstelle der Evangelischen Frauenhilfe bietet für Frauen aus den Kantonen St.Gallen und Appenzell kostenlose Sozialberatung und Informationen, unter anderem auch in finanziellen Notsituationen.
Familienberatungsstelle – Budgetberatung/Sachhilfe
Bei finanziellen Notlagen erstellt die Familienberatungsstelle mit der Klientin, mit dem Klienten ein persönliches Budget und unterstützt diese nach Möglichkeit bei der Erschliessung zusätzlicher Finanzquellen.
Frauenzentrale – Budget- und Schuldenberatung
Beratung zum eigenen Budget und den Schulden. Dies zur Verhinderung einer weiteren Verschuldung und zur Begleitung bei einer allfälligen Schuldensanierung.
Kirchliche Sozialdienste
Kirchliche Sozialdienste helfen bei schwierigen Situationen, gerade auch was das Auskommen mit wenig Geld anbelangt.
Pro Infirmis
Kostenlose Beratung für Menschen mit Behinderung vor Erreichen des AHV-Alters. Insbesondere zu den Themen Invalidenversicherung, Geld, Wohnen, Alltag und Arbeit.
Pro Senectute
Kostenlose Information und Beratung für Fragen rund ums Alter, insbesondere zu den Themen Finanzen, Gesundheit, Wohnen, Recht und Lebensgestaltung.
Solidaritätshaus St.Gallen
Das Solidaritätshaus an der Fidesstrasse 1 berät und unterstützt Migrantinnen und Migranten und Geflüchtete kostenlos und hilft in der Alltagsbewältigung.
SOS Schulden: Kostenlose Beratungs-Hotline
Die kostenlose Beratungshotline der Caritas berät und vermitteln bei Bedarf weitere Hilfsangebote. Beratungshotline: 0800 708 708. Montag bis Donnerstag 10.00 bis 13.00 Uhr.
Tipp - Jugendberatung
Junge Erwachsene ab der Oberstufe bis ca. zum 24. Altersjahr erhalten bei der Jugendinformation Tipp Unterstützung. Insbesondere zu den Themen Freizeit, Arbeit, Rechte, Geld, Ausland, Gesundheit, Ausbildung, virtuelle Welt und Sexualität.
Unentgeltliche Rechtsauskunft
Die unentgeltliche Rechtsauskunft ist für Personen, welche auf eine Rechtsberatung angewiesen sind, sich aber keinen Anwalt leisten können. So kann auf unkomplizierte Art in einer kurzen mündlichen Besprechung der Ratschlag eines erfahrenen Anwalts, einer erfahrenen Anwältin eingeholt werden. Die Beratungen finden vor Ort am Oberen Graben 32 statt. Die Kurzberatungen dauern etwa 15 Minuten. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Die aktuellen Öffnungszeiten sind auf der Webseite.
Weitere Beratungsstellen finden sich im Beratungsverzeichnis des Kantons
Sozialhilfe in der Stadt St.Gallen
Verschärft sich die finanzielle Not, unterstützen die Sozialen Dienste der Stadt St.Gallen. Für eine Neuanmeldung oder für Informationen zum Anspruch auf Sozialhilfeleistungen ist eine persönliche Vorstellung bei den Sozialen Diensten zu folgenden Zeiten notwendig (ohne Voranmeldung):
Montag bis Donnerstag von 13.30 – 16.30 Uhr,
Brühlgasse 1, 9004 St.Gallen